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Anwendung der Ein-Prozent-Regelung

Herausgegeben von Dr. Übler in Löhne, Lohnsteuer, SozV · 28/4/2017 16:04:11



Der
BFH, Urteil vom 21.04.2010, VI R 46/08,
musste sich zu der Anwendungsvoraussetzung der Ein-Prozent-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG Stellung nehmen. Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.

Zwar ergibt der Anscheinsbeweis, dass der Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen tatsächlich privat nutzt nicht aber dafür, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.




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