Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Dr. Übler

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Arbeitsrecht

Rechtsprechung

Kündigung


Kündigung wegen langanhaltender Krankheit
Das
BAG, Urteil vom 12.03.2002, 2 AZR 148/01,
hat entschieden, dass der Prognose einer dauernden Leistungsunfähigkeit die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gleichsteht, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann. Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der Kündigung. Vorherliegende Krankheitszeiten können dabei nicht einberechnet werden (Fortsetzung des Urteils des BAG vom 29.04.1999, 2 AZR 431/98).

Androhung einer Krankheit als Kündigungsgrund
Das
LAG Köln, Urteil vom 17.04.2002, 7 Sa 462/01,
hat entschieden, dass bei Androhung einer Krankheit durch einen Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Gesundheit des Arbeitnehmers diese einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer seine Krankenmeldung für den Fall androht, dass ihm an einen bestimmten Folgetag nicht die gewünschte Arbeitsfreistellung gewährt wird. Der wichtige Grund wird dadurch verstärkt, wenn der Arbeitnehmer trotz entsprechender Abmahnung seine Androhung wahr macht.
Legt der Arbeitnehmer sodann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, so ist deren Beweiswert erschüttert. Der Arbeitnehmer muss dann darlegen und beweisen, dass er tatsächlich erkrankt ist und insofern Tatsachen vortragen, die geeignet sind, den Verdacht einer Täuschung des krankschreibenden Arztes zu beseitigen.



Mehrere Abmahnungen vor Kündigung
Das
BAG, Urteil vom 15.11.2001, 2 AZR 609/00,
hat entschieden, dass bei zahlreichen Abmahnungen wegen gleichartiger Pflichtverletzungen ohne tatsächliche Konsequenzen es erforderlich ist, dass eine letzte Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung besonders eindringlich gestaltet sein muss, um dem Arbeitnehmer klar zu machen, dass weitere derartige Pflichtverletzungen nunmehr zum Ausspruch einer Kündigung führen würden.

Außerordentliche Verdachtskündigung
Das
BAG, Urteil vom 18.11.1999, 2 AZR 743/98,
hat entschieden, dass bei einer ausgesprochenen außerordentlichen Verdachtskündigung die Gericht das Vorbringen des Arbeitnehmers derart untersuchen müssen, dass der Sachverhalt vollständig aufgeklärt wird.


Auskunftsrechts des Mitarbeiters über Betriebsrente

Das
BAG, Urteil vom 09.12.1997, 3 AZR 695/96,
hat entschieden, dass einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 6 BetrAVG Auskunft darüber zusteht, ob für ihn die Voraussetzungen einer unverfallbaren betrieblichen Altersvorsorge erfüllt sind und in welcher Höhe er Versorgungsleistung bei Erreichen der in der Versorgungsordnung vorgesehenen Altersgrenze beanspruchen kann.

Zurückweisung wegen mangelnder Vorlage einer Vollmacht


Das
BAG, Urteil vom 24.09.2015, 6 AZR 492/14,
hat entschieden, dass eine Zurückweisung einer Willenserklärung (z.B. Kündigung) wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht nicht möglich ist, wenn eine früher vorgelegte Vollmacht die genannte Willenserklärung umfasst.

Keine Kündigung wegen Streit mit dem Ehemann der Arbeitnehmerin

Das
Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 30.09.2015, 2 Ca 1170/15,
hat entschieden, dass eine Kündigung unwirksam ist, die auf einer Auseinandersetzung zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehemann der Arbeitnehmerin beruht. Dieses Verschulden könne der Arbeitnehmerin nicht zugerechnet werden.

Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen

Das
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 08.05.2015, 28 Ca 18485/14,
hat entschieden, dass die wiederholte Kündigung einer schwangeren Angestellten ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen kann. Im konkreten Fall wurde eine Geldentschädigung in Höhe von € 1.500,00 zugesprochen.

Leistungsbonus und Mindestlohn

Das
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2015, 5 Ca 1675/15,
hat entschieden, dass ein Leistungsbonus in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen ist. Er hat dies darauf gestützt, dass alle als Gegenleistung für die gebrachte Arbeitsleistung gezahlten Lohnbestandteile in den Mindestlohn einzubeziehen sind. Dabei sei es Zweck des Mindestlohngesetz, dem Vollzeitbeschäftigten durch eigenes Einkommen die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts zu ermöglichen. Folglich stellt das Gesetz auf das Verhältnis zwischen dem tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlten Lohn und dessen geleisteter Arbeitszeit an. Deswegen seien Gegenleistungen mit Entgeltcharakter in den Mindestlohn einzubeziehen, nicht aber zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen.

Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit

Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2015, 9 AZR 725/13,
hat entschieden, dass der Erholungsurlaub wegen Elternzeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gekürzt werden kann. Eine Kürzung ist zwar gem. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit möglich. Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, da ein Anspruch auf Erholungsurlaub nicht mehr besteht.

Leistungsbewertung im Arbeitszeugnis

Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13,
hat entschieden, dass bei Forderung des Arbeitnehmers auf eine bessere Beurteilung als „befriedigend" er entsprechende Leistungen vortragen und beweisen muss, selbst wenn in der jeweiligen Branche überwiegend gute oder sehr gute Endnoten vergeben werden.

Mindestlohn und Urlaubsgeld

Das
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2015, 54 Ca 14420/14,
hat entschieden, dass Urlaubsgeld und jährliche Gratifikationen nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Islamisches Kopftuch in kirchlicher Einrichtung

Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2014, 5 AZR 611/12,
hat entschieden, dass Angestellte in einer kirchlichen Einrichtung, hier einer Einrichtung der evangelischen Kirche, zu einem neutralen Verhalten gegenüber ihrem Arbeitgeber verpflichtet sind. Das Tragen eines islamischen Kopftuches widerspricht dem.

Verbesserung eines Arbeitszeugnisses


Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13,
ist die Note in einem Zeugnis „zur vollen Zufriedenheit", was der Note „befriedigend" im Schulnotensystem entsprechend ist, ausreichend. Dies ist lediglich dann anders, wenn der Arbeitnehmer entsprechende Leistungen vorträgt und im Streitfall beweist. Selbst wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute oder sehr gute Endnoten vergeben werden, ändert dies nichts an der Tatsache.

Vergütung bei Arbeit auf Abruf

Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2014, 5 AZR 1024/12,
hat entschieden, dass bei vereinbarter Arbeit auf Abruf ein Fehlen der Angabe der Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit die Wirksamkeit der vereinbarten Arbeit auf Abruf nicht berührt. Es ist dann auf die gesetzliche Fingierung in § 12 Abs. 1 S. 3 und S. 4 TzBfG abzustellen, wonach wöchentlich 10 Stunden und täglich 3 Stunden als vereinbart gelten.

Alkoholkranken Berufskraftfahrern bei Therapiebereitschaft kann nicht gekündigt werden


Das
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.08.2014, 7 Sa 852/14,
hat entschieden, dass die Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers nur dann möglich ist, wenn anzunehmen ist, dass er aufgrund der Alkoholabhängigkeit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht nachkommen kann, selbst wenn er das ihm überlassene Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss geführt hat.

Urlaubsgeld im gekündigten Arbeitsverhältnis

Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2014, 9 AZR 981/12,
hat entschieden, dass bei einer arbeitsvertraglichen Regelung, wonach ein Anspruch auf Urlaubsgeld dem Mitarbeiter nur dann zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist, nicht unwirksam ist. Dies bedeutet, dass bei derartigen Klauseln Urlaubsgeld nur dann ggf. anteilig auszuzahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.
Das Gericht konnte keinen Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 iVm Abs. 1 S. 1 BGB feststellen. Eine unangemessene Benachteiligung liege insofern nicht vor. Sofern eine Sonderzuwendung nicht der Vergütung erbrachter Arbeitsleistungen sondern sonstigen Zwecken dient, hält die Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB stand. Dabei sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Grundsätzen der Auslegung zu behandeln. Dabei ergibt sich der Zweck einer Sonderzahlung aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG, Entscheidung vom 22.10.2003, 10 AZR 152/03). In dem vom BAG zu entscheidenden Fall war es so, dass Urlaubsgeld pro genommenem Urlaubstag gezahlt wurde und das Bestehen eines Anspruchs auf Urlaubsgeld vom ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig ist. Dies zeige nach dem BAG den arbeitsleistungsunabhängigen Charakter des Anspruchs auf Urlaubsgeld in dem zu entscheidenden Fall.
Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot, wonach eine Bestimmung klar und verständlich sein muss, liege hier ebenfalls nicht vor.

Mitwirkung an Erotikfilmen kann zur Kündigung durch kirchlichen Arbeitgeber führen


Das
Arbeitsgericht Augsburg, 10 Ca 1518/14,
hat dem kirchlichen Arbeitgeber im Fall einer Kündigung Recht gegeben. Hintergrund war, dass die als Erzieherin tätige Arbeitnehmerin an Erotikfilmen mitgewirkt hat. Diese Tätigkeiten stünden im krassen Widerspruch zur kirchlichen Sozialethik, deren Einhaltung der Arbeitgeber verlangen könne.

 
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