Sozialversicherung - Rechtsanwalt Dr. Übler

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Sozialversicherung

Rechtsprechung > Steuerrecht

Arbeitslohn und Kurkosten

Der
BFH, Urteil vom 11.03.2010, VI R 7/08,
hat dargelegt, dass Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich als Arbeitslohn zu werten ist. Eine Aufsplittung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse ist bei einer einheitlich zu beurteilenden Sachzuwendung nicht möglich.

Sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht des Ehegattengehalts

Das
BSG, Urteil vom 07.03.2002, B 12 KR 13/01,
hat entschieden, dass das von einem Arbeitgeber an seinen Ehegatten gezahlte Arbeitsentgelt weiterhin beitragspflichtig bleibt, als es auch vom Finanzamt später nicht im vollen Umfang als Betriebsausgaben anerkannt wird.


Arbeitslohn bei Verzicht des Arbeitsgebers auf Schadenersatz gegen den Arbeitnehmer

Der
BFH, Urteil vom 27.05.2007, VI R 73/05,
hat zum Thema des Verzichtes des Arbeitsgebers auf Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall gegen den Arbeitnehmer entschieden. Der Arbeitgeber hatte auf Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer verzichtet. Der Arbeitnehmer verursachte mit dem Fahrzeug des Arbeitsgebers alkoholbedingt einen Verkehrsunfall. Der Arbeitgeber verzichtete jedoch auf die Stellung eines Anspruchs auf Schadenersatz.

Dieser Verzicht stellt dann Arbeitslohn dar, der den Lohnsteuerabzug unterliegt, wenn die Begleichung der Schadenersatzforderung nicht zum Werbungskostenabzug berechtigt. Dies ist dann der Fall, wenn auslösender Moment für den Verkehrsunfall die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Arbeitsnehmers war. Somit ist bei Verzicht auf Schadenersatz bei alkoholbedingten Verkehrsunfall gegen den Arbeitnehmer Arbeitslohn anzunehmen, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Folge ist selbstverständlich auch, dass dieser Anspruch der Sozialversicherung unterliegt.

 
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