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Kinder-
Das
LSG Rheinland-
hat entschieden, dass ein Hartz-
Darlehen für Pkw durch Jobcenter
Das
LSG Niedersachen-
hat entschieden, dass das Jobcenter einer Arbeitnehmerin ein Darlehen zur Anschaffung eines Pkw gewähren muss, wenn ansonsten Arbeitslosigkeit droht. Weitere Voraussetzung ist, dass die Anschaffung nicht von vornherein unwirtschaftlich ist.
Kostenübernahme für Fettabsaugen durch Krankenkasse
Das
SG Dresden, Urteil vom 13.03.2015, S 47 KR 541/11,
hat entschieden, dass bei Vorhandensein eines Lipödems im schweren Stadium mit erheblichen Schmerzen und massiven Bewegungseinschränkungen von der Krankenkasse bezahlt werden muss. Dies gilt insbesondere, wenn die konservativen Behandlungsmaßnahmen wie manuelle Lymphdrainage, Kompressionsbehandlung und Gewichtsreduktion ohne Erfolg blieben. Das SG Dresden verwies darauf, dass allein durch die Fettabsaugung eine deutliche Schmerzlinderung, eine Verbesserung der Berührungsempfindlichkeit und eine bessere Beweglichkeit sowie eine Verbesserung der psychischen Gesamtsituation der Klägerin erreicht werden kann, wobei eine erforderliche Absaugung pro Behandlungseinheit von bis zu 60.000 ml eine hochdosierte Schmerzmittelbehandlung und Infusionen erfordert, die nur stationär durchgeführt werden können.
Im stationären Bereich ist es im Gegensatz zum ambulanten Bereich so, dass neue Behandlungsmethoden grundsätzlich zugelassen sind, solange sie nicht durch den gemeinsamen Bundesausschuss negativ beurteilt wurden und der Nutzen der Methode durch wissenschaftliche Studien belegt ist. Die Anforderungen an diese Studien dürfen nicht zu hoch sein, da ansonsten bei einem erheblichen Erkrankungsstadium dies eine faktische Behandlungsverweigerung darstellen würde.
Die Revision zum Bundessozialgericht ist zugelassen. Das Verfahren ist nicht rechtskräftig.
Zwei Bewerbungen pro Woche
Das
LSG Rheinland-
hat entschieden, dass eine Kürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II gekürzt werden kann, wenn ein Arbeitsloser zwei Bewerbungen pro Woche nicht schreibe. Der Arbeitslose muss aber die Gelegenheit bekommen, nachzuweisen, dass nicht genug Stellenangebote vorhanden waren.
Mietkündigung wird auch bei unverschuldeter Geldnot des Mieters wirksam
Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2015, VIII ZR 175/14,
hat entschieden, dass ein Vermieter auch dann eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen kann, wenn ein Mieter, der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat, die Miete nicht zahlen kann, obwohl er rechtzeitig einen Antrag hierzu gestellt hat.
Schneller Verbrauch großen Vermögens führt zum Ausschluss von Grundsicherung
Das
LSG Baden-
verwies darauf, dass ein Rentner, der in den letzten vier Jahren vor Antragstellung für Grundsicherung ein sechsstelliges Vermögen verbraucht hat, keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen zusteht. Grund ist, dass Sinn des Auges die Sozialhilfebedürftigkeit herbei geführt wurde.
Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei kurzer Ehedauer
Das
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 16.09.2014, L 2 R 140/13,
hat entschieden, dass gem. § 46 Abs. 2a SGB VI ein Anspruch auf Witwenrente nicht besteht, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.
In vorliegendem Fall heiratete ein 54-
Arbeitslosmeldung hat persönlich zu erfolgen
Das
LSG Sachsen, Beschluss vom 17.08.2014, L 3 AL 1/13 B PKH,
hat entschieden, dass eine Arbeitslosmeldung nach dem Gesetzeswortlaut immer persönlich zu erfolgen hat. Eine telefonische Meldung reiche nicht aus. Dies gelte auch dann, wenn ein erwartetes Beschäftigungsverhältnis wider Erwarten doch nicht zustande kommt. Ein Anruf beim Callcenter ist hierzu in keinster Weise ausreichend.
Empfehlung
Jegliche Art von Arbeitslosmeldung hat bei der Arbeitsagentur persönlich zu erfolgen. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Die fehlende Arbeitslosmeldung kann zu einer Sperrzeit führen, was mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein kann und wird.
Umgangskosten auch in geringer Höhe müssen vom Jobcenter übernommen werden
Das
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.06.2014, B 14 AS 30/13 R,
hat entschieden, dass Umgangskosten des ALG II-
Fazit:
Auch geringe Umgangskosten mit eigenen Kindern (hier Fahrtkosten für eine Entfernung von 17 km) müssen vom Jobcenter übernommen werden.