Dr. Übler - Steuerberatung & Rechtsanwalt - Rechtsanwalt Dr. Übler

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Auslegung eines Rechtsbehelfsantrages

Herausgegeben von Dr. Übler in Sonstiges Steuerrecht · 3/10/2016 15:41:29

Der
BFH, Urteil vom 08.05.2008, VI R 12/05,
hat entschieden, dass Rechtsbehelfschriften, denen eine eindeutige und zweifelsfreie Erklärung des wirklich Gewollten fehlt grundsätzlich so auszulegen sind, dass der Steuerpflichtige denjenigen Verwaltungsakt anfechten will, der angefochten werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen.




Suchen
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü