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Kosten der Erbauseinandersetzung bei der Erbschaftsteuer

Herausgegeben von Dr. Übler in Erbschaftssteuer · 29/4/2017 13:08:36


Der
BFH, Urteil vom 09.12.2009, II R 37/08,
hat entschieden, dass Kosten einer Erbauseinandersetzung einschließlich der Kosten für die Bewertung der im Nachlass befindlichen Grundstücke durch Sachverständige gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind. Es gilt aber hier nur einmal der dort genannte Freibetrag.




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