Hauptmenü
Der
BFH, Urteil vom 09.12.2009, II R 37/08,
hat entschieden, dass Kosten einer Erbauseinandersetzung einschließlich der Kosten für die Bewertung der im Nachlass befindlichen Grundstücke durch Sachverständige gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind. Es gilt aber hier nur einmal der dort genannte Freibetrag.