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Kosten einer Reparaturbestätigung

Herausgegeben von Dr. Übler in Verkehrsrecht · 4/8/2016 15:04:01


Das
AG Siegen, Urteil vom 25.07.2016, 14 C 454/16,
hat entschieden, dass der Unfallschädiger und dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet sind, auch die Kosten für eine vom Sachverständigenbüro angefertigte Reparaturbestätigung zu ersetzen. Dies sei erforderlich im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB. Der Geschädigte sei insofern der Gefahr ausgesetzt, dass im Fall eines nochmaligen Unfalles dieser mit der Behauptung konfrontiert werden kann, der Vorschaden sei nicht hinreichend repariert worden. Sie sei insbesondere deshalb relevant, da die Versicherungswirtschaft ein Hinweis- und Informationssystem eingerichtet hat, aus dem entsprechende Daten bzw. Vorschäden entnommen werden können.

Zudem ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Nutzungsausfallentschädigung, dass die Reparatur nachgewiesen wird.




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