Dr. Übler - Steuerberatung & Rechtsanwalt - Rechtsanwalt Dr. Übler

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Kein Privatanteil auf Werkstattwagen

Herausgegeben von Dr. Übler in Einkommensteuer · 7/9/2016 07:30:52

Der
BFH, Urteil vom 18.12.2008, VI R 34/07,
hat entschieden, dass ein Fahrzeug, das auf Grund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist (hier Werkstattwagen), nicht der Bewertungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG, sogenannte Ein-Prozent-Regelung, unterfällt.
Sollte ein Arbeitnehmer ein Fahrzeug für private Zwecke eingesetzt haben, so kann die Ein-Prozent-Regelung angesetzt werden. Dies bedarf jedoch der Feststellung im Einzelnen durch das Finanzamt. Ein Beweis des ersten Anscheins scheidet hier aus.




Suchen
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü