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Aufteilung von Darlehenszinsen für ein gemischt genutztes Gebäude

Herausgegeben von Dr. Übler in Einkommensteuer · 23/5/2017 06:55:35


Der
BFH, Urteil vom 09.07.2002, IX R 65/00,
hat entschieden, dass bei einer gemischten Nutzung eines Gebäudes (hier zur Einkünfteerzielung aus Vermietung und Verpachtung sowie zur Selbstnutzung) die Darlehenszinsen aufzuteilen sind nach dem Maßstab des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten im Rahmen seiner Finanzierungsentscheidung dem ein eigenständiges Wirtschaftsgut bildenden Gebäudeteile gesondert zuordnet und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen zahlt.




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