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Versorgungsleistung als Sonderausgaben

Herausgegeben von Dr. Übler in Einkommensteuer · 17/9/2016 22:37:45

Der
BFH, Urteil vom 26.11.2003, X R 11/01,
hat entschieden, dass Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermächtnisses nur dann als Sonderausgaben eines Erben abzugsfähig sind, wenn der Empfänger der Bezüge zum sogenannten Generationennachfolge-Verbund gehört. Hier von umfasst sind lediglich gegenüber dem Erblasserpflichters berechtigte Personen.




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