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Anforderungen an eine Rechnung bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Herausgegeben von Dr. Übler in Einkommensteuer · 29/4/2017 06:59:03

Der
BFH, Urteil vom 29.01.2009, VI R 28/08,
hat entschieden, das bei haushaltsnahen Dienstleistungen die Rechnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen hat. § 35a Abs. 2 S. 3 EStG ist zu beachten. Danach muss aus der Rechnung der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsausteller zu erkennen sein, der Empfänger dieser Dienstleistung, die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der jeweiligen Dienstleistung sowie die dafür vom Steuerpflichtigen jeweils geschuldeten Entgelte.




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