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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Nutzung eines Dienstwagens und Anscheinsbeweis

Herausgegeben von Dr. Übler in Einkommensteuer · 12/9/2016 16:23:23


Der
BFH, Urteil vom 28.08.2008, VI R 52/07,
hat entschieden, dass bei Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer der Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur vorzunehmen ist, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Insofern besteht ein Anscheinsbeweis. Dieser kann entkräftet werden, insbesondere durch eine auf den Arbeitnehmer ausgestellte Jahresbahnfahrkarte. Der Sachverhalt zur Entkräftung des Anscheinsbeweises ist vom Gericht umfassend aufzuklären.




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