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Der
BFH, Urteil vom 08.10.2008, V R 32/07,
hat unter Bezug auf § 4 Nr. 14, Nr. 15a, Nr. 16d, e UStG sowie Richtlinie 77/388/EWG und deren Artikel 13 Teil A Abs. 1c und g, entschieden, dass bei Erstellung von Gutachten im Auftrag des medizinischen Dienstes zu Zwecken der Pflegeversicherung diese nicht umsatzsteuerfrei ist. Dies ergibt sich aus den genannten Vorschriften.