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Neue Vorschriften für Kassensysteme ab 2017

Herausgegeben von Dr. Übler in Umsatzsteuer · 19/3/2017 13:57:09

Nicht zu unterschätzen sind die neuen Vorschriften über maschinell auswertbare Kassensysteme.

Ab 01.01.2017 müssen die Kassensysteme mit einem GdPdU-Zugang für die Finanzverwaltung ausgerüstet sein. Erfolgt dies nicht, so kann das Finanzamt einen sehr hohen Umsatz schätzen mit der Folge der Pflicht zur erheblichen Nachzahlung an Umsatzsteuer, Einkommensteuer verbunden mit Zinsen, Verspätungs- und Säumniszuschlägen.

Die Schreiben der BMF und Informationen finden Sie hier




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