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Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Rückgängigmachung der Anschaffung

Herausgegeben von Dr. Übler in Einkommensteuer · 19/9/2016 07:32:17


Der
BFH, Urteil vom 19.12.2007, IX R 50/06,
hat entschieden, dass die AfA eines Wirtschaftsguts in dem Jahr nicht mehr angesetzt werden kann, in dem der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht worden ist.




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