Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Rückgängigmachung der Anschaffung
Herausgegeben von Dr. Übler in Einkommensteuer · 19/9/2016 07:32:17
Der BFH, Urteil vom 19.12.2007, IX R 50/06, hat entschieden, dass die AfA eines Wirtschaftsguts in dem Jahr nicht mehr angesetzt werden kann, indem der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht worden ist.