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Private KFZ-Nutzung durch Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH

Herausgegeben von Dr. Übler in Körperschaftssteuer · 7/9/2016 07:21:42

Der
BFH, Urteil vom 23.04.2009, VI R 81/06,
hatte zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung bei privater PKW-Nutzung durch die Gesellschafter-Geschäftsführer zu entscheiden. Es ist dabei nach Auffassung des BFH nicht von Bedeutung, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer in einem bestimmten Verhältnis an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist, um die Frage der Arbeitnehmereigenschaften nach § 1 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 LStDV zu klären. Anderseits ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50% des Stammkapitals als Selbstständiger im Sinne des Sozialversicherungsrechts anzusehen (so auch BFH, Urteil vom 02.12.2005, VI R 16/03).




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