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Der
BFH, Urteil vom 21.04.2010, VI R 46/08,
musste sich zu der Anwendungsvoraussetzung der Ein-
Zwar ergibt der Anscheinsbeweis, dass der Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen tatsächlich privat nutzt nicht aber dafür, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.