Herausgegeben von Dr. Übler in Mietrecht · 6/10/2017 15:16:14
Das AG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.08.2017, 33 C 1093/17 (52), hat entschieden, dass Mieter dazu verpflichtet sind, einen Techniker zur Überprüfung der Rauchmelder in ihre Wohnung zu lassen.