Umgang - Rechtsanwalt Dr. Übler

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Rechtsprechung > Familienrecht

Auskunftsanspruch ohne Umgangsrecht

Das
OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2015, 2 WF 191/15,
hat entschieden, dass ein Vater, der sowohl von der elterlichen Sorge als auch vom Umgangsrecht ausgeschlossen ist, in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen kann. Dabei sind Gründe, die zur Versagung des Umgangsrechts geführt haben, nicht alleine ausreichend. Der Auskunftsanspruch beruht auf § 1686 BGB. Verweigert werden können diese Auskünfte nur, sofern sich aus objektiven Umständen ergibt, dass der auskunftsberechtigte Elternteil mit den Auskünften verfolgt. Dabei genügt es nicht, dass die Mutter des Kindes im Internet durch den auskunftsberechtigten Elternteil beleidigt wird. Der Anspruch besteht alle sechs Monate in Form der Vorlage eines schriftlichen Berichts sowie eines Fotos des Kindes.

Geltendmachung des Rechtes des Kindes auf Umgang


Das
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.02.2014, 16 WF 53/13,
hat entschieden, dass das Recht des Kindes auf Umgang nur von dem Kind, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder Ergänzungspfleger, nicht aber von dem betreuenden Elternteil in eigenem Namen geltend gemacht werden kann.

Schadenersatz bei Umgangsvereitelung

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.06.2002, XII ZR 173/00,
hat bereits im Jahr 2002 entschieden, dass der umgangsberechtigte Elternteil vom anderen Elternteil Schadenersatz verlangen kann, wenn ihm der andere Elternteil nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen. Im zu entscheidenden Fall ging es insbesondere um Fahrtkosten zum Flughafen und Kostenerstattung für den Begleitservice im Flugzeug.
Schadenersatz dürfte auch bei geringeren Umgangskosten zu gewähren sein. Diese können jedoch nicht pauschal berechnet, sondern müssen konkret dargelegt und bewiesen werden. Hier fallen insbesondere Kosten für Bahnfahrten und Autofahrten ins Gewicht.

Durchführung des Umgangsrechts und Pflichten des Elternteils

Das
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2001, 5 UF 78/01,
hat entschieden, dass ein sorgeberechtigter Elternteil das Kind aktiv und in konstruktiver Atmosphäre an den umgangsberechtigten Elternteil herausgeben muss. In keinster Weise ausreichend ist es, dem Umgangskontakt passiv im Hintergrund stehend der Disposition des Kindes zu überlassen.

Umgangskosten auch in geringer Höhe müssen vom Jobcenter übernommen werden

Das
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.06.2014, B 14 AS 30/13 R,
hat entschieden, dass Umgangskosten des ALG II-Beziehers mit seinem Kind zum Einen einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II darstellen und zum Anderen die sogenannte Bagatellgrenze des § 42 a SGB II für derartige Fälle keine Anwendung findet.

Fazit:
Auch geringe Umgangskosten mit eigenen Kindern (hier Fahrtkosten für eine Entfernung von 17 km) müssen vom Jobcenter übernommen werden.

 
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