Buchhaltung - Rechtsanwalt Dr. Übler

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Buchhaltung

Steuerberatung

Wir erstellen Ihre Buchhaltung nach steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften.

Sie erhalten von uns:

   monatliche bzw. vierteljährliche Betriebswirtschaftliche Auswertung

   monatliche bzw. vierteljährliche Summen- und Saldenliste

   das Protokoll zur Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (soweit dies anfällt)


Wir berichten Ihnen über das finanzielle Ergebnis Ihres Unternehmens.

Die für die Buchhaltung, die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe oder zur Abziehbarkeit der Vorsteuer, notwendigen Informationen erhalten Sie von uns.

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