Sonstiges - Rechtsanwalt Dr. Übler

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Sonstiges

Rechtsprechung


Schadenersatz bei mittelalterlichen Rollenspielen

Das
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.04.2016, 3 U 20/16,
bei sogenannten LRAP-Veranstaltungen (Live Action Role Playing) sei ein vorsätzlicher Schlag in dem konkreten Fall nicht festgestellt worden. Wegen eines fahrlässigen Kopftreffers stehe dem Kläger aber kein Schadenersatzanspruch zu. Dies ergebe sich aus den Regeln der Veranstaltungen, die lediglich vorsätzliche Kopftreffer verbieten. Dem Kläger sei zudem konkret bekannt gewesen, dass es bei solchen Kämpfen hin und wieder auch Kopftreffer vorkommen können. Da der Kläger insoweit teilgenommen hat, hat er schließlich eingewilligt, wegen fahrlässiger Kopftreffer und der Folgen keine Ansprüche gegen andere Kampfteilnehmer geltend zu machen.

Keine Leistung der Vollkaskoversicherung bei unrichtigen Angaben zum Unfallgesehen

Das
Landgericht Coburg, Urteil vom 18.11.2015, 12 O 578/14,
hat entschieden, dass ein Versicherer nicht verpflichtet ist, Leistungen aus einer Vollkaskoversicherung zu erbringen, wenn der Versicherte beim Unfallhergang objektiv unrichtige Angaben macht und den Unfallhergang falsch schildert. Im vorliegenden Fall hat der Versicherungsnehmer auch noch versucht, die Unfallbeteiligten vor Gericht zu einer anderen Schilderung des Unfallhergang zu bewegen und einen Fußgänger als Zeugen benannt, der beim Unfall zugegen gewesen sein soll.

Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Unebenheiten eines Gehwegs

Das
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.08.2015, 1 U 31/15,
hat entschieden, dass ein Jogger, der bei Dunkelheit auf einem innerörtlichen Gehweg läuft, bei eingeschränkter Sicht und Reaktionsmöglichkeit eine gesteigerte Sorgfaltspflicht trifft.

Kein Ersatz von Kosten für die Verteidigung gegen eine Strafanzeige

Das
Amtsgericht Pfaffenhofen, Urteil vom 07.12.2015, 1 C 764/15,
hat entschieden, dass der Anzeigeerstatter nicht zum Schadenersatz im Hinblick auf die Verteidigerkosten des Angezeigten schadenersatzpflichtig ist. Das Amtsgericht verneint den Anspruch unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Das Bundesverfassungsgericht verweist das Risiko, sich gegen einen strafrechtlichen Vorwurf verteidigen zu müssen grundsätzlich zu den typischen, ersatzlos hinzunehmenden Folgen einer formalberechtigten Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (Bundesverfassungsgericht, NJW 1987, 1929; BGHZ 74, 9). Anders sei dies nur, wenn die Strafanzeige wissentlich unwahr oder leichtfertig erstattet worden sei.

Seltsamerweise verweist das Amtsgericht auch darauf, dass für den Angezeigten überhaupt keine Notwendigkeit bestanden hat, zu seiner Verteidigung einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es sei für ihn leicht gewesen, seine Sachverhaltsversion der Polizei selbst zu schildern. Darüber hinaus hätte er auch auf die Staatsanwaltschaft als Vermittlungsbehörde vertrauen dürfen, die nicht nur zu Lasten sondern auch zu Gunsten des Anzeigeerstatters ermittelt.

Einzuwenden ist gegen diese Art der Begründung, dass gem. § 197 StPO es jedem Beschuldigten erlaubt ist, in jeder Phase des Verfahrens einen Verteidiger zu beauftragen.

Richterablehnung bei Verfahrensverzögerung

Das
OLG Bamberg, Beschluss vom 11.11.1999, SA-F 31/99,
hat entschieden, dass eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters gerechtfertigt sein kann, wenn dieser ohne ersichtlichen Grund einen Rechtsstreit längere Zeit nicht bearbeitet.

Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser Überforderung

Der
BGH, Urteil vom 27.01.2000, IX ZR 198/98,
hat entschieden, dass bei finanzieller krasser Überforderung eines Bürgen die Bürgschaft gem. § 138 Abs. 1 BGB unwirksam ist. Dies gilt, wenn eine krasse Überforderung vorliegt. Diese ist allein dann gegeben, wenn sich diese Überforderung aufgrund seiner eigenen Vermögensverhältnisse, nicht aber derjenige des Hauptschuldners ergeben. Eine solche Überforderung liegt jedenfalls vor, wenn der Bürge voraussichtlich nicht mal in der Lage sein wird, die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen. Sofern der Hauptschuldner andere Sicherheiten dem Gläubiger stellt, sind diese nur zu berücksichtigen, soweit sie das Haftungsrisiko des Bürgen verringern. Die emotionale Verbundenheit des Bürgen zum Hauptschuldner ist daher nicht von Bedeutung. Nicht von Bedeutung ist auch, ob der nicht geschäftsungewandte Bürge die Vertragsverhandlungen im Namen der Hauptschuldnerin geführt hat und auch nicht, dass der Bürge zusätzliche Sicherheiten aus eigenem Vermögen stellen kann oder stellt. Das Interesse des Gläubigers Vermögensverschiebungen beim Hauptschuldner auf den Bürgen zu vermeiden, schließt jedoch die Sittenwidrigkeit nicht aus, wenn der Bürge die Höhe der Zinsen nicht einmal leisten kann und damit die Forderungen nicht zurückbezahlen kann.

Rentner mit Solaranlage

Das
SG Mainz, Urteil vom 27.11.2015, S 15 R 389/13,
hat entschieden, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage auf die Altersrente anzurechnen sind. Der Kläger bezog Altersrente und hatte zusätzlich Einnahmen aus einem Minijob sowie aus dem Betrieb einer Solaranlage. Wenn insoweit die Hinzuverdienstgrenze überschritten ist, ist anteilig die Altersrente zu kürzen.

Keine Zahlung an die GEMA für das Bereitstellen von Fernsehern in Hotelzimmern

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2015, I ZR 21/14,
hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotels der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern zahlen muss. Ein Eingriff in die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe in Form des Senderechts bestünde hier nicht.

Videoüberwachung des eigenen Grundstückseingangs

Das
AG München, Urteil vom 20.03.2015, 191 C 23903/14,
hat entschieden, dass die Videoüberwachung des privaten Grundstückseingangs in der Regel nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Passanten beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall wandte sich die Nachbarin gegen die Videoüberwachung, da ein kleiner Teil des  Nachbargrundstücks und ein schmaler Streifen des Gehwegs mit vom Blickfeld der Kamera erfasst war. Vorliegend zu berücksichtigen war jedoch auch, dass bei dem Beklagten schon eine mutwillige Beschädigung einer Fensterscheibe erfolgt ist und Eigentum im Wert von mehreren tausend Euro gesichert werden musste. Zudem wurde die Installation der Anlage mit der Polizei und dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht abgesprochen. Das Amtsgericht entschied, dass die Kamera nicht entfernt werden muss. Es bestünde zwar grundsätzlich die Möglichkeit des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Sachbeschädigungen am Eigentum des Kameraaufstellers rechtfertigen jedoch, dass lediglich ein kleiner Streifen des Gehwegs direkt vor dem Eingangstor des Nachbarn mit umfasst werden. Eine Konkrete Überwachung des Nachbargrundstücks als Ganzes bestünde nicht. Deswegen sei auch das Aufstellen der Kamera insoweit gerechtfertigt.

Schmerzensgeld beim Fußballspiel

Das
OLG Koblenz, Urteil vom 10.09.2015, 3 U 382/15,
hat entschieden, dass bei einem Regelverstoß eines Fußballspielers, der zur Verletzung des Gegners führt, eine Schadenersatzpflicht nur besteht, wenn die durch den Spielzweck gebotene Härte im Kampf um den Ball die Grenze zur Unfairness überschreitet. Allein der Regelverstoß führt daher nicht zur Pflicht zur Leistung von Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Warnung vor gefälschten Ebay-Rechnungen

Zurzeit sind täuschend echt aussehende E-Mails von Ebay unterwegs, in denen ein hoher Rechnungsbetrag für den Monat Oktober in Rechnung gestellt wird. Es handelt sich jedoch nicht um Mails von Ebay. Bitte überprüfen Sie die Mails anhand Mouseover (mit der Maus darüber fahren), wobei nicht auf www.ebay.de verwiesen wird sondern auf eine andere Adresse.

Teilen Sie bitte diese Nachricht.

Warnung vor Mails von angeblichen Ebay-Käufern

In letzter Zeit tauchen vermehrt Emails auf, in denen dargestellt wird, jemand habe etwas bei Ebay von einem gekauft. Diese Mails sind Fake. Überprüfen Sie, ob Sie wirklich etwas von Ebay an diesen Herrn verkauft haben. Verwenden Sie aber dazu keinenfalls den Link in der Mail, sondern rufen Sie die Seite direkt vom Browser aus auf. Es besteht die Gefahr der Vireninfektion.

Grundstücksübertragung auf einen Minderjährigen bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung

Das
OLG Hamm, Beschluss vom 06.08.2014, 15 W 94/14,
hat entschieden, dass die schenkweise Übertragung einer Immobilie an einen Minderjährigen allein nicht deshalb als teilentgeltlich zu behandeln ist, weil die schuldrechtliche Vereinbarung den Hinweis enthält, dass der Minderjährige kraft Gesetzes in bestehende Vertragsverhältnisse aus Vermietung des übertragenen Grundbesitzes eintreten wird. Die Besonderheit in dem zu entscheidenden Fall war, dass sich die Eltern als Schenker ein Nießbrauchsrecht vorbehalten haben und so die Voraussetzungen zur familiengerichtlichen Genehmigung gem. §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 5 BGB nicht vorgelegen haben. Besteht eine solche Konstellation nicht, so wäre eine familiengerichtliche Genehmigung aufgrund dieser Vorschriften gerade eben erforderlich.


Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen

Der
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.09.2014, XII ZB 202/13, hat entschieden, dass der Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB bedarf, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer wirksamen Patientenverfügung nach § 1901 a Abs. 1 BGB niedergelegt hat und die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation erfasst. Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, dass eine Grunderkrankung mit irrevisibel tödlichem Verlauf vorliegt. Dies ist nur entscheidend, wenn es in der Patientenverfügung so niedergelegt ist.
Für die Feststellung des behandlungsbezogenen Patientenwillens gelten strenge Beweisanforderungen, die der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter zu tragen haben. Es ist aber nicht danach zu differenzieren, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht.

„Hauptuntersuchung neu" beim Gebrauchtwagenkauf

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.04.2015, VIII ZR 80/14,
hat entschieden, dass die Zusicherung in einem Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug mit dem Inhalt „HU neu" so zu verstehen ist, dass sich das verkaufte Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe in einem für die Hauptuntersuchung geeigneten verkehrssicheren Zustand befindet und die Hauptuntersuchung auch durchgeführt wurde. Der gewerbliche Autoverkäufer hat das Fahrzeug am Tag des Fahrzeugkaufs noch mit einer TÜV-Plakette versehen lassen. Das Fahrzeug versagte aber und hatte starke Korrosionen an den Bremsleitungen, den Längsträgern, den Querlenkern, den Achsträgern und dem Unterboden sowie an sämtlichen Zuleitungen zum Motor. Trotz TÜV-Plakette war das Fahrzeug hier nicht verkehrssicher. Er bestünde auf jeden Fall unabhängig von der Frage der Anfechtung ein vertragliches Rücktrittsrecht gem. §§ 346 Abs. 1, 437 Nr. 2, 440 S. 1, 323 Abs. 1, 348 BGB. Die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs ist unter dem Gesichtspunkt der vergeblichen Aufwendungen gem. §§ 437 Nr. 3, 284 BGB gegeben. Bereits zur alten Rechtslage hat der BGH (Urteil vom 24.02.1988, VIII ZR 145/87) entschieden, dass die Abrede „TÜV neu" eine zugesicherte Eigenschaft darstellt.

Mehraktige Berufsausbildung beim Kindergeld

Der
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.04.2015, V R 27/14,
hat entschieden, dass der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne von § 32 Abs. 4 S. 2 EStG auch dann gegeben ist, wenn es sich um eine mehraktige Ausbildungsmaßnahme handelt, auch wenn der erste Akt in einem berufsqualifizierten Abschluss abgeschlossen wird. Dabei sind mehraktige Ausbildungsmaßnahmen anzuerkennen, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das bestimmte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (im Anschluss an BFH – Urteil vom 03.07.2014, III R 52/13).

Adoption eines Kindes ist keine außergewöhnliche Belastung

Der
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.03.2015, VI R 60/11,
hat entschieden, dass Aufwendungen für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 33 EStG darstellen. Auch wenn die ungewollte Kinderlosigkeit eine schwere persönliche Belastung darstelle, handelt es sich bei dem Entschluss zur Adoption der Verwirklichung eines individuellen Lebensplans.

Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht bei Katzenurin

Das
OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015, 20 U 106/14,
hat entschieden, dass für Schäden an einer gemieteten Wohnung die Haftpflichtversicherung nicht einzutreten hat, wenn Schäden in dieser Wohnung durch den Urin mehrerer Katzen verursacht worden sind.

Ähnliches hat das AG Offenbach, Urteil vom 07.05.2015, 33 C 291/14, für die Zerstörung eines Dichtgummis einer Tür durch eine Katze entschieden.

Bankeinzugsermächtigung bei Zulassung eines Kfz

Der
Bayerische Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 25.03.2015, 11 ZB 14.2601,
hat entschieden, dass es nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt, wenn der Gesetzgeber bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs gem. § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 b KraftStG eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten verlangt.

Haftung des Hundeführers

Das
OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2015, 9 U 91/14,
hat entschieden, dass ein sogenanntes Rudelführen von Hunden aus Gefälligkeit derartige Aufsichtsmaßnahmen erfordern, dass fremde Menschen nicht gefährdet werden. Verletzt der Hundeführer diese Verkehrssicherungspflicht und wird eine Person verletzt, haftet er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Hochspringen von Hunden müsse dabei durch einen hinreichend sicheren Griff von vornherein ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Hundeführer bekannt ist, dass der Hund, der die Verletzung herbeigeführt hat, zum Schmusen schon einmal an einer Person hochgesprungen ist um ihnen die Pfoten auf die Schultern zu legen pflegte.

Wirksame Rangrücktrittsvereinbarung im Gesellschaftsrecht

Der
BGH, Urteil vom 05.03.2015, IX ZR 133/14,
hat zu den Voraussetzungen eines wirksamen Rangrücktritts entschieden. Um einen die Überschuldung ausschließenden qualifizierten Rangrücktritt zu erreichen, hat der Gläubiger zu erklären, dass er mit seiner Forderung erst nach der Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger berücksichtigt werden will. Nicht abgestellt werden muss auf die Gleichstellung mit dem Einlagenrückgewähranspruch. Auch muss kein Verzicht auf die Forderung abgegeben werden.

Fakemails der Mail und Media GmbH

Zurzeit sind erfundene Mails einer ebenso erfundenen Mail und Media GmbH unterwegs. Es wird unter Angabe eines Sachbearbeiters, z. B. „Meyer Lukas", angegeben, es würde eine noch ungedeckte Rechnung bestehen und zusätzlich ein Betrag in Höhe von € 26,30 zu bezahlen sein.

Die Anhänge zu dieser Mail empfehle ich auf gar keinen Fall zu öffnen. Diese können Viren und andere Schadsoftware enthalten. Ich empfehle auch auf gar keinen Fall irgendwelche Zahlungen zu leisten.


Wucher beim Kauf von Eigentumswohnungen

Das
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.10.2014, 1 U 61/14,
hat entschieden, dass der Kauf einer Eigentumswohnung dann wegen Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB unwirksam ist, wenn der Kaufpreis doppelt so hoch ist wie der marktübliche Preis.

Steuerklassenwahl beim Kindesunterhalt

Das
OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.12.2014, 10 UF 1182/14,
hat entschieden, dass der Schuldner von Kindesunterhalt in der neuen Ehe die günstige Steuerklasse wählen muss, um eine Anrechnung von fiktivem Steuervorteil zu vermeiden. In dem zu entscheidenden Fall hatten die beiden Ehegatten jeweils die Steuerklasse IV gewählt. Dies wurde dem Kindesvater nachteilig angerechnet, da er Steuerklasse III hätte wählen können.
Stellungnahme:
Meines Erachtens ist diese Entscheidung nicht sachgerecht, da die neue Ehefrau des Kindsvaters nicht zwangsläufig in die schlechte Steuerklasse gezwungen werden darf und diese einer Steuerklassenänderung zustimmen muss, wozu sie nur verpflichtet ist, wenn erhebliche Gründe vorliegen. Insbesondere kann hier eine eigene Unterhaltspflicht gegenüber einem weiteren Kind ebenso eine Rolle spielen, wie andere notwendige Positionen. Dies war jedoch vom OLG Nürnberg nicht zu entscheiden.

Verkehrsunfall in privater Tiefgarage

Das
LG Heidelberg, Urteil vom 20.02.2015, 3 U 93/14,
hat entschieden, dass bei einem Unfall in einer Tiefgarage auf einem Privatgelände zwischen dem sich auf der Fahrbahn befindlichen Verkehrs und einem rückwärts Ausparkenden eine Haftungsverteilung von 2/3 zu Lasten des Ausparkenden angemessen ist. Bei einer privaten Tiefgarage ist regelmäßig kein öffentlicher Verkehr eröffnet, so dass hier der Vertrauensgrundsatz zugunsten des fließenden Verkehrs gegenüber dem wartepflichtig Ausfahrenden existiert. Derjenige, der sich auf der Fahrspur befindet, hat gegenüber dem normalen Verkehr eine ganz besondere und steigende Sorgfaltspflicht, da er wegen der ständig zu erwartenden Ein- und Ausparkvorgänge mit einem höheren Verkehrsaufkommen rechnen muss. Er darf deshalb dort nur so schnell fahren, dass er jederzeit anhalten kann.

Stellungnahme:
Anders kann dies sein, wenn der rückwärts Ausparkende in die Seite des vorbeifahrenden Fahrzeugs fährt, ohne dass der Vorbeifahrende die Möglichkeit hatte, sein Fahrzeug anzuhalten. Derartige Fahrkonstellationen werden regelmäßig durch unfallanalytische Sachverständigengutachten zu klären sein.

Bankenklausel mit einem Preis pro Buchung ist unwirksam

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2015, XI ZR 174/13,
hat entschieden, dass eine Klausel der Banken, wonach ein Preis pro Buchungsposten verlangt wird, unwirksam ist. Es bestünde ein Verstoß gegen § 675y BGB. Danach darf bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags keine Zahlung verlangt werden.

Zwei Bewerbungen pro Woche

Das
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2014, L 3 AS 505/13,
hat entschieden, dass eine Kürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II gekürzt werden kann, wenn ein Arbeitsloser zwei Bewerbungen pro Woche nicht schreibe. Der Arbeitslose muss aber die Gelegenheit bekommen, nachzuweisen, dass nicht genug Stellenangebote vorhanden waren.

Merkantiler Minderwert bei fünf Jahre alten Fahrzeugen

Das
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 26.01.2015, 115 C 3092/14,
verwies darauf, dass auch ein Anspruch auf Ersatz eines merkantilen Minderwerts besteht, wenn ein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt etwa 5,5 Jahre alte war und eine Laufleistung von 95.065 km aufwies. Als Grund darin wird gesehen, dass in der Schwackeliste Gebrauchtfahrzeuge bis zu einem Alter von 12 Jahren mit Laufleistungen bis über 200.000 km hinaus notiert sind. Im konkreten Fall war zusätzlich vom Sachverständigen ein guter Pflege- und Erhaltungszustand bescheinigt worden.

Unterhaltspflicht Kindesunterhalt bei 20-jähriger Tochter

Das
OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2014, 2 WF 144/14,
hat entschieden, dass eine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern im Kindesunterhalt nicht besteht, wenn sich die volljährige Tochter einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme unterzieht.

Steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers bei Rentnern

Der
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2014, VIII R 3/12,
hat entschieden, dass Rentner, die neben ihrer Rente oder Pension steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit erzielen, nur dann Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können, wenn dies als „Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung" angesehen werden kann. Dies gelte zwar grundsätzlich bei vermögensverwaltenden Tätigkeiten, die zur Erzielung von Einnahmen, z. B. aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung oder sonstigen Einkünften dienen. Dabei ist auf tatsächlich aktuelle Betätigungen abzustellen, die in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) fallen. Im konkreten Fall war der Rentner hauptsächlich als Gutachter tätig, so dass das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung angesehen werden konnte.

Vollkaskoversicherung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Das
LG Heilbronn, Urteil vom 20.06.2014, 4 O 25/14,
hat entschieden, dass den Versicherungsnehmer auch im Rahmen der Vollkaskoversicherung die Aufklärungsobliegenheit dergestalt trifft, dass er verpflichtet ist, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann. Dabei muss er sämtliche Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten und Weisungen der Versicherung folgen. Dabei darf er auch den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen im Sinne von § 142 StGB zu ermöglichen. Bei Verstoß hiergegen ist die Versicherung zur Verweigerung der Versicherungsleistung berechtigt.

Verweisung an freie Fachwerkstatt

Das
AG Dortmund, Urteil vom 04.09.2014, 404 C 5039/14,
entschied, dass der Schädiger den Geschädigten auf eine mühelos und ohne Weiteres zugängliche freie Fachwerkstatt verweisen kann, wenn er darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt technisch gleichwertig ist und wenn die Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt nicht unzumutbar ist.

Kein Abwarten eines Restwertangebotes

Das
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 02.12.2014, 716b C 151/14,
hat entschieden, dass im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 13.01.2009, VI ZR 205/08, der Geschädigte keine Verpflichtung zum Abwarten eines höheren Restwertangebots trifft, wenn er die Veräußerung des verunfallten Fahrzeugs zu einem Preis, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat, wobei der Sachverständige drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt ermittelt und in seinem Gutachten konkret benannt haben muss. Eine Verpflichtung zur Marktforschung besteht dabei nicht. Bei entsprechender Veräußerung durch die Geschädigten ist der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Geschädigte mit dem Verkauf seine Obliegenheit zur Geringhaltung des Schadens verletzt hat.

Schlangen und Ratten in Eigentumswohnungen und Mietwohnungen

Im Falle des Haltens von Schlangen und Ratten können Einschränkungen der Tierhaltung gerade bei Eigentumswohnungen mit einem Mehrheitsbeschluss getroffen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte in seinem Beschluss vom 19.07.1990, 20 W 149/90, über das Halten von mehreren Schlangen und 4 Käfigen mit einem Durchschnittsbesatz von 24 Mäusen und Ratten zu entscheiden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft fasste einen Beschluss zur Ergänzung der Hausordnung dahingehend, dass den Miteigentümern diese Tierhaltung untersagt wird. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dabei dies als zulässig erachtet, insbesondere, da nur die Hausordnung geändert wurde und nicht eine Änderung der Gemeinschaftsordnung damit verbunden ist. Es liegt auch kein Eingriff in den Wesensgehalt des Sondereigentums nach § 13 Abs. 1 WEG vor, da im Rahmen einer Wohnungseigentumsanlage Störungen des Zusammenlebens in der Hausgemeinschaft auf das unvermeidliche Maß beschränkt werden müssen. Die Vorstellungen der Allgemeinheit über die Haltung von Schlangen und Ratten sind mit einem ordnungsgemäßen Wohnen in einer Wohnungseigentumsanlage nicht zu vereinbaren. Auch handelt es sich nicht um Haustiere im Sinne von § 833 BGB. Auch eine derartige Zweckentfremdung könne dazu führen, dass bei Fortdauer der beanstanden Tierhaltung eine Wertminderung der Wohnungen der übrigen Miteigentümer dergestalt eintritt, dass mögliche Erwerber der Wohnungen von einem Kauf Abstand nehmen. Dies beeinträchtigt den Wert der Wohnungen. Insofern führt die erforderliche Abwägung zu dem Ergebnis, dass größere Mengen an Schlangen nicht geduldet werden müssen und entsprechende Änderungen in der Hausordnung mit Mehrheitsbeschluss erfolgen können. Ebenso sieht das das Landgericht Bochum in seinem Beschluss vom 20.12.1988, 7 T 767/88. Das Landgericht Bochum hat dies bestätigt, wobei eine Teilungserklärung oder eine Hausordnung eine entsprechende Regelung nicht enthielt. Eine Schlangenhaltung von dort 30 Giftschlangen widerspräche der Nutzung als Wohneigentum.
Derartige Tiere im Mietverhältnis zu halten beurteilt sich nach etwas anderen Kriterien. Natürlich ist ein Mieter verpflichtet, nicht den Hausfrieden zu stören. Sofern mietvertraglich die Tierhaltung an eine Vermietergenehmigung geknüpft ist, muss die entsprechende Ermessensausübung des Vermieters von vernünftigen Gründen getragen sein. Bei dem Halten einer einzigen Schlange, bei der weder besondere Gefahren aus noch objektiven messbaren Störungen der Wohnumwelt bestehen, kann der Vermieter deren Beseitigung nicht dahingehend verlangen, dass Mitmieter sich vor dem Tier ekeln (AG Bückeburg, Urteil vom 12.10.1999, 73 C 353/99 (VI)). Sofern das Halten einer Würgeschlange gegen den Mietvertrag verstößt kann eine Kündigung auch neben anderen Gründen hierauf gestützt werden (AG Gifhorn, Beschluss vom 06.10.2006, 13 C 852/06). Das AG Bayreuth (Urteil vom 02.06.2000, 4 C 62/00) hat jedoch entschieden, dass das Halten von Schlangen in einer Mietwohnung nicht ohne Weiteres untersagt werden darf. Eine Abwägung der wechselseitigen Belange im Einzelfall ist hierbei erforderlich. Beim Halten geringer Mengen von Schlangen (1-2 Tiere), von denen auch keinerlei Geruchsbelästigung oder abstrakte Gefährdung (z.B. bei Giftschlangen) ausgeht, dürfte demnach das Halten erlaubt sein. Bei größeren Mengen ist dies keinesfalls der Fall. Dies bestätigt auch das AG Köln in seiner Entscheidung vom 27.11.1989, 213 C 363/89. Dabei hat das AG Köln jedoch das Halten von 24 Schlangen, die weder Gift, noch Riesenwürgeschlangen sind, beim Halten in Terrarien gestattet, wenn von diesen weder Lärm- noch Geruchsbelästigung ausgeht. Meines Erachtens müsste noch geprüft werden, ob dadurch der Hausfrieden und die Wertentwicklung des Wohnungseigentums beeinträchtigt ist. Hierauf bezieht sich insbesondere auch das Landgericht Essen, Urteil vom 21.12.1990, 1 S 497/90. Das Halten von Kleintieren kann zwar danach nicht verboten werden. Das Halten einer Ratte in einem Terrarium unterliegt jedoch der Genehmigungspflicht durch den Vermieter. Bei der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass gegen Ratten innerhalb der Bevölkerung noch große Vorbehalte bestehen. Sie lösen Ekel aus, werden mit Krankheiten in Verbindung gebracht und als Ungeziefer betrachtet. In Folge dessen ist zu prüfen, ob das Halten der Ratte in einem Mietshaus mit mehreren Mietparteien verbunden mit einer Störung des Hausfriedens ist.
Sofern in einem Mietvertrag in zulässiger Weise die Tierhaltung mit Ausnahme von Zierfischen und Ziervögeln verboten ist, ist diese Klausel dahingehend auszulegen, dass es sich um eine Ausnahme für Kleintiere handelt. Das Amtsgericht Essen (Urteil vom 18.07.1995, 9 C 109/95) hat dies angenommen und hatte über eine Bartagame zu entscheiden, die ebenfalls ein Kleintier darstellt.

Datenschutzhinweis im Internet

Das
Hanseatische Oberlandesgericht, Urteil vom 27.06.2013, 3 U 26/12,
hat entschieden, dass das Fehlen eines nach § 13 Abs. 1 TMG erforderlichen Datenschutzhinweises einem das Marktverhalten regelnde Norm im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG ist. Dies hat zur Folge, dass ein Fehlen hier abgemahnt werden kann.

Streckenposten beim Motocross -Training nicht erforderlich

Das
OLG Schleswig, Urteil vom 19.10.2015, 11 U 91/14,
hat entschieden, dass bei einem freien Motocross-Training für Kinder, die in Begleitung ihrer Elternteile sind, Streckenposten nicht erforderlich sind. Insoweit bestünde keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Eine Verkehrssicherungspflicht erfordere lediglich den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Nutzung der Anlage hinaus geht oder bei Kindern, von deren Eltern nicht vorhersehbar und nicht ohne Weiteres erkennbar seien. Das Stürzen bei einer Trainingsfahrt liege grundsätzlich im Rahmen des zu erwartenden Risikos bei der gemeinsamen Nutzung einer Motocross-Anlage. Motocross sei dabei auch eine erkennbar gefährliche Sportart. Wobei es bei einem freien Training nicht verkehrsüblich sei, dass mehrere Streckenposten mögliche Gefahrenstellen einer Motocross-Piste überwachen. Dies gelte lediglich für Wettbewerbsveranstaltungen.

Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Der
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.10.2014, XII ZB 318/11,
hat entschieden, dass bei einem ehevertraglichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs eine Ausübungskontrolle stattzufinden hat.

Die dortigen Parteien waren Zahnarzt und Physiotherapeutin, welche beide eine eigene Praxis hatten. Das Amtsgericht lehnte die Durchführung des Versorgungsausgleichs aufgrund ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs ab. In der Berufungsinstanz führte das Oberlandesgericht den Versorgungsausgleich uneingeschränkt durch. Der Bundesgerichtshof hatte in der Revision darüber zu entscheiden, ob der Versorgungsausgleich wirksam sei. In dem hier zu entscheidenden Fall war die Ehefrau Inhaberin einer großen Physiotherapiepraxis mit mehreren Angestellten. Allein deshalb sei sie schon nicht in einer unterlegenen Position gewesen. Ehebedingte Defizite könnten dann im Güterrecht oder mit Instrumenten des Unterhaltsrechts ausgeglichen werden. Der BGH hat die Ehefrau auf den Zugewinnausgleich insoweit verwiesen.

Keine Abhebungen vom Sparbuch des Kindes

Das
OLG Bremen, Beschluss vom 03.12.2014, 4 UF 112/14,
hat entschieden, dass Kindern ein Schadenersatzanspruch gegen die Eltern zusteht gem. § 1664 BGB, wenn die Eltern Geldbeträge von den Sparbüchern der Kinder abheben und nicht zurückführen. Es handelt sich um eine Pflichtverletzung bei der Ausübung der elterlichen Sorge. Von der elterlichen Sorge ist dabei auch die Vermögenssorge gem. § 1626 Abs. 1 BGB erfasst. Die Vermögenssorge nach § 1642 BGB verbietet den Eltern deren Geld für persönliche Zwecke zu gebrauchen. Dem kann auch nicht entgegengesetzt werden, dass Geschenke gekauft und Einrichtungsgegenstände angeschafft sowie Urlaubsreisen finanziert wurden, da die Eltern ihren Kindern einen angemessenen Lebensunterhalt schulden und dieser somit von den Eltern und nicht von den Kindern zu tragen ist.

Dienstzimmer eines Försters steuerlich absetzbar

Das
FG Köln, Urteil vom 27.08.2014, 7 K 3561/10,
hat entschieden, dass ein Förster, der im überwiegenden Interesse seines Arbeitsgebers ein Dienstzimmer in seinem Wohnhaus einrichtet und unterhält, die hierfür entstehenden Kosten im vollen Umfang bei den entsprechenden Einkunftsarten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen kann. Besonders an diesem Fall war, dass die Forstbehörde auf die Einrichtung eines Dienstzimmers mit regelmäßigen Sprechzeiten bestand.

„Alleinige Anwendung des deutschen Rechts" als AGB-Klausel unwirksam

Das
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2014 und Hinweisbeschluss vom 04.08.2014, 6 U 113/14,
erklärt die Klausel, wonach nur deutsches Recht gelten solle, für unwirksam, da nach deutschem Recht zwingend ausländisches Recht nach den jeweiligen Vorschriften anzuwenden ist.

Einführung einer Vermieterbescheinigung ab Mai 2015

Der Gesetzgeber hat eine Vermieterbescheinigung, die bereits abgeschafft war, erneut eingeführt. Dies gilt mit Wirkung ab Mai 2015.
Nicht nur Vermieter (der Gesetzgeber formuliert es als Wohnungsgeber) sind verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Einzug oder Auszug eines Mieters dies schriftlich oder elektronisch der Meldebehörde zu melden. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
1.      Name und Anschrift des Wohnungsgebers
2.      Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
3.      Anschrift der Wohnung
4.      Namen der meldepflichtigen Personen
Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhält der Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal, welches er der meldepflichtigen Person zur Nutzung bei der Anmeldung mitzuteilen hat. Auf elektronischem Wege ist eine Meldung nur dann möglich, mittels eines elektronischen Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis mit Identifizierungsfunktion oder anderer technischer Möglichkeiten mit Identifizierungsfunktion).
Die Meldebehörde kann auch Mitwirkung des Vermieters verlangen.
Verstöße hiergegen werden mit Geldbußen bis zu € 1.000,00 geahndet.

Mindestlohn und Urlaubsgeld

Das
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2015, 54 Ca 14420/14,
hat entschieden, dass Urlaubsgeld und jährliche Gratifikationen nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Feuerversicherer haftet für Lüftungsausfall

Das
OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.2014, 5 O 1661/13,
hat entschieden, dass es in dem versicherten Risiko der Feuerversicherung auch ein Blitzschlag in die Lüftungsanlage erfasst ist.
In dem zu entscheidenden Fall sind 452 Schweine in einem Schweinemaststall verstorben, da ein Blitzschlag die Überwachung der Lüftung außer Funktion gesetzt hat.

Mahngebühren bei Stromlieferung

Das
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 19.07.2011, 1 S 28/11,
hat entschieden, dass bei Energieversorgungsunternehmen nicht 5 Euro für jedes Mahnschreiben verlangt werden dürfen. Erstattungsfähig seien lediglich 2 Euro.

Mietkündigung wird auch bei unverschuldeter Geldnot des Mieters wirksam

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2015, VIII ZR 175/14,
hat entschieden, dass ein Vermieter auch dann eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen kann, wenn ein Mieter, der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat, die Miete nicht zahlen kann, obwohl er rechtzeitig einen Antrag hierzu gestellt hat.

Kein dauerhaftes Parken auf Dauerparkplatz

Das
VG Neustadt, Urteil vom 27.01.2015, 5 K 444/14.NW,
hat entschieden, dass bei Parken eines Fahrzeugs auf einem Dauerparkplatz das Fahrzeug bei nachträglicher Aufstellung von Parkverbotsschildern der Halter die Abschleppkosten zahlen muss, wenn das Fahrzeug am vierten Tag nach der Aufstellung der Schilder abgeschleppt wird. Das Gericht hat darauf verwiesen, dass ein unbegrenzter Vertrauensschutz auf ebenso unbegrenztes Parken nicht besteht.

Fazit:
Auf Dauerparkplätzen sollte man auch zweimal die Woche aufsehen, ob nicht nachträglich Parkverbotsschilder aufgestellt werden. Wie man dies aber im Fall der Abwesenheit im Fall einer Urlaubsreise macht, bleibt offen.

Rückforderung von Schenkungen der Schwiegereltern bei Immobilienkredit

Der
BGH, Beschluss vom 26.11.2014, XII ZB 666/13,
hat entschieden, dass Schenkungen von Schwiegereltern an das Schwiegerkind bis zum Scheitern der Ehe zwar zurückgefordert werden können aber bei Schenkungen zu Zwecken der Bedienung eines Immobilienkredits die Geschäftsgrundlage im dauerhaften Wohnen des eigenen Kindes im Haus besteht und folglich die Rückforderung sich nur auf den Tilgungsanteil beschränkt. Der Zinsanteil diene der Bestreitung der laufenden Kosten des Lebensunterhalts.

Entfernungspauschale bei Gewinneinkünften

Der
BFH, Urteil vom 22.10.2014, X R 13/13,
hat entschieden, dass ein Selbständiger im Rahmen seiner Tätigkeit für regelmäßige Fahrten mit dem Kraftfahrzeug zu seinem einzigen Auftraggeber maximal die Entfernungspauschale als Betriebsausgabe abziehen kann.

Dachsanierung bei Photovoltaikanlagen

Der
BFH, Urteil vom 16.09.2014, X R 32/12,
hat entschieden, dass Kosten zur strukturellen Verstärkung eines privat genutzten Scheunendachs zur Anbringung einer Photovoltaikanlage nicht abzugsfähig sind.
Der BFH bestätigt nochmals die bisherige Rechtsprechung (BV, Urteil vom 15.09.2010, X R 21/08; BFH, Urteil vom 24.10.2012, X R 36/10), wonach bei Inbetriebsetzung einer Photovoltaikanlage grundsätzlich die Absicht besteht, damit Gewinn zu erzielen und gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erzielt werden. Selbstverständlich seien im Rahmen der Gewinnermittlung diejenigen Aufwendungen als Betriebsausgaben abzusetzen, die durch den Betrieb veranlasst sind, wie sich aus § 4 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 EStG ergibt. Keine Bedenken erhebt der BFH auch gegen den Grundsatz, dass auch die betrieblich veranlasste Nutzung von eigenem betriebsfremden Wirtschaftsgütern als sogenannte Aufwandseinlage (siehe BFH, Urteil vom 26.10.1987, GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).
Im Streitfall diente die Scheune ausschließlich privaten Zwecken. Grundsätzlich besteht hier die Möglichkeit einer gemischten Nutzung, die grundsätzlich aufgeteilt werden kann. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn entweder die betriebliche oder private Veranlassung von völlig untergeordneter Bedeutung ist oder die Veranlassungsbeiträge so ineinander greifen, dass eine Trennung nicht möglich ist, weil es an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung fehlt. In diesen Fällen kommt ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht (BFH, Beschluss vom 21.09.2009, GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).
Genau dieses wurde im Streitfall angenommen.
Fazit: Werden Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden errichtet, die deswegen umgebaut werden müssen, ist daher genau darauf zu achten, wie eine Aufteilung der Nutzung möglich ist. Werden die Nebengebäude anders genutzt, zum Beispiel im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft müssen auch Kriterien geschaffen werden, nach denen eine Aufteilung möglich ist. Wenn ein Gebäude errichtet wird, lediglich um die Photovoltaikanlage zu tragen, sind die Kosten abzugsfähig. Dies gilt aber nicht mehr, wenn zum Beispiel Geräte zu Zwecken der Land- und Forstwirtschaft untergestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt besteht eine Umwidmung und die Kosten wären aufzuteilen. Ist ein Aufteilungsmaßstab nicht ersichtlich, werden die ganzen Kosten zu beiden Zwecken nicht ansatzfähig und die AfA wäre dann nicht mehr ansatzfähig. Dies kann einen Steuerverlust in Höhe von mehreren Tausend Euro ausmachen.

Kosten für Inkasso und RA sind nicht erstattungsfähig

Das
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 04.12.2014, 23 C 120/14,
hat entschieden, dass Inkassokosten neben Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich nicht gleichzeitig verlangt werden können. Inkassokosten sind grundsätzlich ersatzfähig, wenn sie einen Verzugsschaden darstellen. Das AG hat, wie schon andere Gerichte (AG Zossen in JOZ 2008, 444; OLG Dresden, NJW-RR 1994, 1139), darauf hingewiesen, dass es die Schadenminderungspflicht der Gläubigerin nach § 254 BGB gebietet, keine unnötigen Beitreibungskosten auszulösen.
Im entscheidenden Fall hat das AG Tempelhof-Kreuzberg der Gläubigerin weder den Ersatz der Anwaltskosten noch den der Inkassokosten zugesprochen, da sich die Klägerin sofort des kostengünstigen gerichtlichen Mahnverfahrens hätte bedienen können. Dies stellt keinen grundsätzlichen Ausschluss von vorgerichtlichen Anwaltskosten dar, sondern ist einem Gläubiger nur dann vorzuhalten, wenn es sich um einfach gelagerte Forderungen handelt.
Im entscheidenden Fall ging es um die Beitreibung von Handykosten vor der fristlosen Kündigung des Handyvertrages. Diese sind als derart einfache Forderungen anzusehen, so dass hier eine Erstattung von sowohl Anwaltskosten als auch Inkassokosten nicht erfolgt ist.

Betriebskostennachzahlung im Urkundenverfahren

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.2014, VIII ZR 41/14,
hat entschieden, dass Mietforderungen, insbesondere auch Betriebskostennachforderungen, im Urkundenverfahren geltend gemacht werden können.

Leichenumbettung durch Totenfürsorgeberechtigten

Das
LG Lübeck, Urteil vom 24.07.2014, 14 S 194/13,
hat entschieden, dass für den Totenfürsorgeberechtigten das Recht und die Pflicht zur Umbettung der Leiche besteht, sofern der Ort der letzten Ruhestätte nicht derjenige ist, den der Verstorbene selbst bestimmt hatte.

Keine Versicherungsleistung bei fehlender Auskunft eines Arztes

Das
OLG Köln, Beschluss vom 13.01.2014, 20 W 91/13,
hat entschieden, dass Ansprüche gegen eine Versicherung auf Versicherungsleistungen nicht fällig werden, wenn ein von der Schweigepflicht entbundener Arzt auf Fragen des Versicherers zu vorvertraglichen Erkrankungen nicht antwortet.

#Mietminderung bei Legionellenbefall

Das
AG München, Urteil vom 25.06.2014, 452 C 2212/14,
hat entschieden, dass ein Mangel an der Mietwohnung im Fall einer Gesundheitsgefährdung nur dann anzunehmen ist, wenn im Fall eines Legionellenbefalls die Grenzwerte überschritten sind. Auch § 7 Abs. 1 S. 2 TrinkwV ist zu berücksichtigen, wobei ausdrücklich bestimmt ist, dass die sonst für Trinkwasser verbindlichen einzuhaltenden Grenzwerte der Anlage 3 für Legionellen gerade nicht gelten.

Das Gericht hat darauf verwiesen, dass die rein subjektive Wahrnehmung eine Gefahr oder Angst durch den Beklagten nicht zur Mangelhaftigkeit der Wohnung führt, sondern nur eine tatsächliche Gefahr.

Verzinsung der zu verauslagenden Gerichtskosten

Das
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.05.2014, 104 C 3274/13,
hat entschieden, dass ein Anspruch auf Verzinsung der als Vorschuss einzuzahlenden Gerichtskosten besteht. Die Grundsätze des Verzugs sind anzuwenden. Bei fehlender Inverzugsetzung greift § 291 BGB, der eine Verzinsung erst ab Rechtshängigkeit mit sich bringt. Der Grund hierfür ist, dass bei einer Rückzahlung der Gerichtskosten gem. § 5 Abs. 4 GKG keine Verzinsung erfolgt. Insofern liegt ein Schaden vor (hierzu auch AG Norderstedt, Urteil vom 04.11.2011, 46 C 103/11; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 29.06.2011, 915 C 123/11).

Keine Pflicht zur Abwartung eines Restwertangebots

Das
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 02.12.2014, 716b C 151/14,
hat entschieden, dass der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall ohne Weiteres berechtigt ist, unmittelbar nach Erhalt des von ihm in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens das Fahrzeug zu dem dort ausgewiesenen Restpreis zu veräußern. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist dabei nicht zu verständigen oder zu befragen. Sofern der Sachverständige im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung im regionalen Markt drei Angebote eingeholt hat, stehen der Veräußerung durch den Geschädigten keine Hinderungsgründe im Wege. Wenn dann nach Veräußerung des Fahrzeugs ein höhere Restwertangebot eintrifft, so muss sich der Geschädigte dies nicht anrechnen lassen. Hinsichtlich der Reihenfolge ist darauf abzustellen, wann der Vertrag geschlossen wurde und nicht wann der Kaufpreis bezahlt oder das Fahrzeug übergeben und übereignet wurde.

Arglistige Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf

Das
OLG Braunschweig, Urteil vom 06.11.2014, 8 U 163/13,
verweist darauf, dass ein Verkäufer dann arglistig über die Unfallfreiheit des Fahrzeugs täuscht, wenn er auf Frage des Käufers nicht umfassend über die Unfallschäden aufklärt. Dies gilt insbesondere auch, wenn es sich um sogenannte „Blechschäden" oder weitere nachteilige Folgen handelt. Zur pflichtgemäßen Beantwortung der Frage nach Unfallschäden gehört es, das volle Ausmaß des Unfallschadens und die zur Instandsetzung erforderlichen Arbeiten mitzuteilen. Eine Bagatellisierung darf nicht erfolgen. Ob es sich um einen unerheblichen Schaden handelt, steht nicht im Ermessen des Verkäufers. Der Käufer muss in die Lage gesetzt werden, selbst zu entscheiden, ob er den Wagen in diesem Zustand mit den genannten Vorschäden zu dem bestimmten Preis erwerben will.

Andererseits muss der Verkäufer auch von sich aus und zwar ungefragt auf die fehlende Unfallfreiheit hinweisen, wenn ihm ein solcher Schaden oder Unfall bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnen muss.

Verletzt der Verkäufer diese Pflicht, ist von einem arglistigen Verschweigen auszugehen, welches zu Mängelansprüchen auch beim Gewährleistungsausschluss führt.

Das OLG Braunschweig hat als Schaden die Kosten für die Abholung und die Anmeldung des neuen Fahrzeugs sowie die Abmeldung des alten Fahrzeugs angesehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören auch die Kosten für die jeweils neu angeschafften Winter- bzw. Sommerreifen inklusive der Montage und Entsorgung der Altreifen. Hinzu kommen noch die Kosten der Inspektion und der Hauptuntersuchung als notwendige Verwendungen.

Der rauchende Nachbar

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2015, V ZR 110/14,
hat einen Mieter, der sich in seiner Wohnung durch Rauchen von einem tiefer gelegenen Balkon im Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt fühlt, einen Unterlassungsanspruch zu gebilligt. Der Bundesgerichtshof verweist darauf, dass dies jedoch nur möglich ist bei wesentlichen Beeinträchtigungen oder nachweisbarer Gefahr einer Gesundheitsbeeinträchtigung. Hierzu verwies der Bundesgerichtshof zur Vornahme weiterer Feststellungen den Rechtsstreit an das Landgericht zurück.

Abbruch einer Ebay-Auktion

Das
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 15.01.2015, 3 S 27/14,
hat sich im Hinblick auf die vorhergehenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wieder etwas Neues zum Thema Abbruch von Ebay-Auktionen ergeben. Ein Ebay-Verkäufer hat seinen Sportwagen bei Ebay eingestellt und die Versteigerung wegen Mängel abgebrochen. Der Verkäufer stellte die Mängel in Form von Ruckeln und Zündaussetzern erst nach dem Einstellen auf der Internetplattform fest. Das Landgericht Heidelberg wies die Schadenersatzklage in Höhe von € 15.000,00 ab, da ein berechtigter Fall des Ebay-Abbruchs aus diesem Grunde vorliege.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Keine Prozesskostenhilfe bei selbstbewohnter Immobilie

Das
OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2014, 9 W 34/14,
hat entschieden, dass ein selbstbewohntes Hausgrundstück, welches keine angemessene Wohnfläche mehr hat, kein Schonvermögen darstellt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verwertung dieser Immobilie zumutbar ist. Grenze ist gem. § 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII ein angemessenes Hausgrundstück, wobei sich die Angemessenheit nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB VIII nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes beurteilt.

Verstöße im Onlinehandel auf verschiedenen Plattformen

Das
OLG München, Urteil vom 23.10.2014, 29 U 2626/14,
hat entschieden, dass Zuwiderhandlungen gegen eine Unterlassungserklärung im Onlinehandel auf verschiedenen Plattformen keine natürliche Handlungseinheit darstellt, sondern einzeln zu bewertende Akte sind, die eine deutlich erhöhte Vertragsstrafe rechtfertigen.

Mietminderung bei Legionellenbefall

Das
AG München, Urteil vom 25.06.2014, 452 C 2212/14,
hat entschieden, dass ein Mangel an der Mietwohnung im Fall einer Gesundheitsgefährdung nur dann anzunehmen ist, wenn im Fall eines Legionellenbefalls die Grenzwerte überschritten sind. Auch § 7 Abs. 1 S. 2 TrinkwV ist zu berücksichtigen, wobei ausdrücklich bestimmt ist, dass die sonst für Trinkwasser verbindlichen einzuhaltenden Grenzwerte der Anlage 3 für Legionellen gerade nicht gelten.

Das Gericht hat darauf verwiesen, dass die rein subjektive Wahrnehmung eine Gefahr oder Angst durch den Beklagten nicht zur Mangelhaftigkeit der Wohnung führt, sondern nur eine tatsächliche Gefahr.

Einkommensteuererklärung per Fax

Der
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.10.2014, VI R 82/13,
hat entschieden, dass eine Einkommensteuererklärung auch per Fax übermittelt werden kann. Entscheidend war hier die Frage der Fristwahrung im Rahmen der Festsetzungsverjährung. Die Steuererklärung für das Jahr 2007 hatte die Klägerin am 30.12.2011 per Telefax eingelegt und im Januar 2012 an der Amtsstelle das Deckblatt nochmals unterschrieben. Das Finanzamt lehnte den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer 2007 wegen Ablauf der Festsetzungsfrist ab. Sowohl das Finanzgericht als auch der BFH bestätigten dies, da für die Übersendung der Steuererklärung dieselben Rechtsgrundsätze wie bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze gelten.

Rundfunkbeitragstaatsvertrag

Es gibt immer wieder Probleme mit dem Rundfunkbeitrag. Hier einmal der Vertragstext

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung im Jahr 2015

Nachdem im Jahr 2014 fast 40.000 Selbstanzeigen bei den Finanzbehörden eingegangen sind, stellt dies den bisherigen Rekordwert dar. Seit 01.01.2015 hat sich die Rechtslage dahingehend geändert, dass Straffreiheit nur dann gewährt wird, wenn je Tat ein nichtgerechtfertigter Steuervorteil von nicht mehr als 25.000,00 € erlangt wurde.

Selbstanzeigen sind daher immer noch in Fällen einer Steuerhinterziehung bis 25.000,00 € strafbefreiend möglich, darüber hinaus führt eine Selbstanzeige noch immer zu einer damit verbundenen Strafmilderung. Dies setzt aber voraus, dass die Behörden noch keine Kenntnis von diesem Vorfall haben.

Kein Anspruch auf Privatanschrift des Behandlers

Der
BGH, Urteil vom 20.01.2015, VI ZR 137/14,
hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, hier ein Krankenhaus, nicht verpflichtet oder berechtigt ist, die Privatanschrift eines Behandelnden an Kunden, in vorliegendem an Patienten, weiterzugeben. Es handelt sich um personenbezogene Daten, die zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben worden sind, weshalb eine Herausgabepflicht auch zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Behandler ausscheidet.

Islamisches Kopftuch in kirchlicher Einrichtung

Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2014, 5 AZR 611/12,
hat entschieden, dass Angestellte in einer kirchlichen Einrichtung, hier einer Einrichtung der evangelischen Kirche, zu einem neutralen Verhalten gegenüber ihrem Arbeitgeber verpflichtet sind. Das Tragen eines islamischen Kopftuches widerspricht dem.

Behindertengerechter Wohnungszugang bei Wohnungseigentum

Das
AG München, Urteil vom 25.02.2014, 411 C 8023/13,
räumt zwar einem Behinderten Wohnungseigentümer, der die Wohnung selbst nutzt, ein, dass er einen Anspruch auf einen behindertengerechten Wohnungszugang gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen kann. Im konkreten Fall hat es den Anspruch jedoch versagt, da erheblich höherrangige Rechte dem Anspruch entgegen stehen. Als ein solches hat das Gericht den Schutz vor erheblichen Wertverlust wegen des Umbaus angenommen und im Einzelfall bejaht.

Verweisung auf eine Reparaturwerkstatt der Versicherung

Das
AG Hamburg, Urteil vom 20.11.2014, 50a C 220/12,
hat entschieden, dass ein Geschädigter sich nicht auf die günstigeren Verrechnungssätze einer Werkstatt verweisen lassen muss, die nahezu ausschließlich für Versicherungen tätig wird. Dem Geschädigten steht eine Ersetzungsbefugnis zu, die dazu führt, dass die Schadenbeseitigung nicht dem Schädiger überlassen werden muss. Auch eine ähnliche Situation in dieser Form ist vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt. Bei einer dauerhaften vertraglichen Verbindung zwischen Werkstatt und Versicherung ist die konkrete Ausgestaltung der Kooperation zwischen Werkstatt und Versicherung. Dabei ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Preiskalkulation der Werkstatt von der Versicherung beeinflusst wird und ob durch den Umfang der Zusammenarbeit eine Interessenkollision möglich erscheint. Dabei ist die Zusage eines Auftragsvolumens an die Werkstatt im Verhältnis zur Anzahl der übrigen Aufträge dieser Werkstatt relevant. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um die Reparatur von Haftpflicht- oder Kaskoschäden handelt.

Filesharing: Widerlegung der Vermutung durch entsprechende Darlegung

Das
LG Bielefeld, Beschluss vom 08.09.2014, 20 S 76/14,
hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH vom 08.01.2014, 1 ZR 169/12, darauf verwiesen, dass es ausreichend sei, wenn die Telefon- bzw. Internetanschlussinhaberin vorträgt, dass ihr Ehemann und ihr damals volljähriger Sohn überwiegend den Internetanschluss genutzt haben, sie sich aber mit dem Computer kaum auskenne und mit dem Verstoß folglich auch nichts zu tun habe. Eine weitergehende Nachforschungspflicht darüber hinaus wurde nicht angenommen. Das LG Bielefeld verweist auf das OLG Köln, Urteil vom 02.08.2013, 6 U 10/13, und geht davon aus, dass dem Anspruchsinhaber in Bezug auf den Ehepartner grundsätzlich keine Nachforschungspflicht trifft. Gleiches gilt für einen erwachsenen Sohn, da volljährige Familienangehörige über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen nicht belehrt werden müssen und ihnen die Nutzung des Internetanschlusses zur rechtswidrigen Teilnahme an derartigen Börsen nicht zu verbieten sei, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche Nutzung gibt.

Filesharing in Ferienwohnung

Das
AG Hamburg, Urteil vom 24.06.2014, Az. 25b C 924/13,
hat entschieden, dass der Vermieter einer Ferienwohnung mit W-LAN, welches verschlüsselt ist, nicht für Urheberrechtsverstöße seines Mieters haftet, insbesondere, wenn er den Mieter darüber belehrt hat, dass illegales File-Sharing nicht erlaubt ist.

Der Vermieter hat seinen Mieter darauf hingewiesen, dass über den W-LAN Anschluss kein File-Sharing betrieben werden kann, da dies nach Deutschem Recht unzulässig bzw. verboten sei. Dies ist nach Auffassung des AG Hamburg mehr als ausreichend. Insoweit seien Umstände dargelegt, die die Vermutung der Störerhaftung entfallen lassen. Auch sei der Vermieter einer Ferienwohnung mit W-LAN Anschluss kein Diensteanbieter im Sinne von § 8 TMG.

Hinweis: Vermieter von Ferienwohnungen oder Hotelzimmern oder Zimmern in Pensionen jeweils mit W-LAN Anschluss wird nahe gelegt, dass sie den Mieter schriftlich darauf hinweisen und diesen unterschreiben lassen, dass für File-Sharing der W-LAN Anschluss nicht genutzt werden darf.

Filesharing-Anspruch verjährt innerhalb von drei Jahren

Das
AG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2014, 57 C 15659/13,
verwies darauf, dass Ansprüche des Rechteinhabers auf Schadenersatz bei Urheberrechtsverstößen durch File-Sharing innerhalb der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren verjähren. Die Verjährungsfrist für einen bereicherungsrechtlichen Schadenersatzanspruch greife nicht, da es sich um unerlaubte Handlungen handle, für die die Grundsätze des Bereicherungsrechts nicht anwendbar seien. Das AG Düsseldorf schloss sich den Entscheidungen des AG Bielefeld, Entscheidung vom 04.03.2014, 42 C 368/13, an.

Besonders an dieser Entscheidung ist, dass das AG Düsseldorf in seinem Urteil vom 24.07.2014 es noch nicht für ausreichend erachtet hat, dass der Anschlussinhaber darauf verweist, dass einer der beiden Hausgenossen der Anschlussinhaberin als Alleintäter in Betracht kommt. Es hätte vorgetragen werden müssen, dass eine konkret benannte Person nicht nur generell, sondern insbesondere zum Verletzungszeitpunkt Zugriff zum Internetanschluss gehabt hat und diese Person aufgrund ihres persönlichen Nutzungsverhaltens als Verletzer allein in Betracht kommt oder im Rahmen der durchgeführten Nachforschungen die Verletzungshandlung zugegeben hat oder seine Täterschaft zumindest überwiegend wahrscheinlich ist. Zwischenzeitlich hat das AG Düsseldorf einen derartigen Vortrag für ausreichend erachtet. Die Rechtsprechung hat auch Nachforschungspflichten auf wenige Fälle begrenzt.

Filesharing in der Wohngemeinschaft

Das
AG Bochum, Urteil vom 16.04.2014, 67 C 57/14,
verwies darauf, dass der Inhaber eines Internetanschlusses sich damit begnügen könne, wenn er vorträgt, dass er in einer Wohngemeinschaft wohne und in dieser alle Mitbewohner den Anschluss über W-LAN nutzen würden. Eine Anspruchsgrundlage für die Benennung der Namen der Mitbewohner sei weder in materiell-rechtlicher Hinsicht noch zivilprozessual gegeben.

Meinerseits ist zu kritisieren, dass sich das AG Bochum hier konkret mit den Anspruchsgrundlagen hinsichtlich der Auskunft über die Mitbewohner nicht auseinandersetzt. Im Besonderen ist auch darauf hinzuweisen, dass es hier nicht um Benennungsansprüche geht, sondern um die Frage, ob der sekundären Darlegungslast ausreichend Genüge getan wurde. Meines Erachtens kann man sich auf diese Entscheidung nicht beziehen, insbesondere da auch zu dem Thema der sekundären Darlegungslast keine Ausführungen gemacht wurden.

Verjährung bei Filesharing erst nach 10 Jahren

Das
AG Itzehohe, Urteil vom 22.10.2014, 92 C 64/14,
hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche aufgrund Verletzung von Urheberrechts im Rahmen des File-Sharings erst nach 10 Jahren verjähren, soweit der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Berechtigten erlangt hat. Das AG Itzehohe stellt hier auf eine bereicherungsrechtliche Betrachtungsweise ab, verweist andererseits aber auf die gesetzlichen Regelungen des § 102 S. 2 UrhG, der wiederrum auf § 852 S. 2 BGB verweist. Inhaltlich spricht mehr für das AG Itzehohe, da sich dieses auf gesetzliche Regelungen beruft. Andererseits müsse für eine Verjährung, die über 3 Jahre hinaus geht, erst einmal eine Bereicherung dargelegt werden. Dies könne jedoch darin bestehen, dass  ein Eingriff in den Zuweisungsgehaltes vom Rechteinhaber zur öffentlichen Verwertung des Rechts auf Kosten der Beklagten er den Gebrauch dieses Rechts ohne rechtlichen Grund erlangt hat (siehe BGH, Urteil vom 29.04.2010, I ZR 68/08). Die Herausgabe des erlangte wäre in diesem Fall nicht möglich, weil der Gebrauch eines Rechts seiner Natur nach nicht herausgegeben werden kann. Folglich ist auf § 818 Abs. 2 BGB zurückzugreifen, der in diesen Fällen einen Wertersatzanspruch mit sich bringt. Der objektive Gegenwert für den Gebrauch eines Immaterialgüterrechts ist in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr anzunehmen (BGH, Urteil vom 29.04.2010, I ZR 68/08). Entscheidend kommt es jedoch auf die konkrete Beeinträchtigung an.

Nachweis der Alleintäterschaft bei Filesharing

Das
AG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2014, 57 C 4661/13,
hat entschieden, dass trotz Vorliegens der Voraussetzungen der sekundären Darlegungslast in Form der konkreten Schilderung eines alternativen Geschehensablaufs ein Nachweis durch den Kläger und dortigen Rechteinhaber möglich ist, wenn durch die Zeugenvernahme aller möglicher Internetnutzer des Netzwerkes die Täterschaft dieser Mitnutzer ausgeschlossen werden kann. Dann ist wieder der Anschlussinhaber als Alleintäter anzusehen.

Auskunftspflicht über Umsätze zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung

Das
OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 23.09.2014, 6 U 115/14,
hat darauf verwiesen, dass ein Abmahner nicht verpflichtet ist, Auskunft über seine Umsätze zu geben, wenn der Abgemahnte behauptet, dass aufgrund fehlender Umsätze ein Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten nicht bestünde mit der Folge der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung. Die Beweislast für einen von Amts wegen zu prüfenden Missbrauch liegt in dem Fall grundsätzlich beim Antragsgegner (OLG Köln, Urteil vom 28.05.2014).

Kindergeld bis zum Abschluss des Studiums

Der
BFH, Urteil vom 03.07.2014, III R 52/13,
hat entschieden, dass Kindergeld bis zum Abschluss des Studiums zu gewähren ist. Im zu entscheidenden Fall hat der Sohn des Klägers weder Studium noch Ausbildung zum Steuerfachangestellten abgeschlossen. Während der Ausbildung zum Steuerfachangestellten arbeitete er in dieser Ausbildung mehr als 20 Stunden pro Woche. Die Kindergeldstelle verwies darauf, dass § 32 Abs. 4 S. 2 EStG darauf verweise, dass der Kindergeldanspruch entfällt, wenn das Kind nach seiner Erstausbildung neben einer weiteren Ausbildung regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Der BFH entschied jedoch, dass das nach Abschluss des studienintegrierten Ausbildungsgangs zum Steuerfachangestellten fortgesetzte Bachlor-Studium noch als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu werten ist. Die Ausbildung sei in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang durchgeführt worden und habe sich als integrativer Teil einer einheitlichen Erstausbildung dargestellt. Folglich kam es nicht darauf an, dass der Sohn des Klägers bis zur Erlangung des Bachlor-Abschluss mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hat.

Die Besonderheit in diesem Fall war ein Duales Studium. Bei anderen Kindern, die lediglich pro forma immatrikuliert sind, greift diese Regelung jedoch nicht, da sich Studierende ernsthaft und nachhaltig der Erlangung eines Studienabschlusses bemühen müssen.

Vorsteuerabzug bei Verlust der Rechnungen

Der
BFH, Urteil vom 23.10.2014, V R 23/13,
verweist darauf, dass ein Unternehmer den Nachweis für die Durchführung von Lieferung und sonstigen Leistungen erbracht hat und in Rechnung gestellt hat, kann mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln geführt werden. Dem Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen muss ein Finanzgericht nur dann nachkommen, wenn dieser hinreichend substantiiert ist. Dabei ist es unbedingte Voraussetzung, dass der Vortrag sich auf das Vorliegen von Originalrechnungen für konkret bezeichnete Leistungen bezieht.

Der BFH verweist ausdrücklich darauf, dass jegliche Art von Beweismitteln hier eingesetzt werden kann, insbesondere um die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und bei der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerrecht möglich ist. Nicht ausreichend ist jedoch eine Versicherung an Eides Statt über die Richtigkeit der Rechnungen.  Schon der Vortrag der Einbeziehung weiterer Beweismittel bedarf eines konkreten Vortrags zu jeder einzelnen Rechnung. Grundsätzlich trifft den Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Urteil vom 27.06.1996, V R 51/93). § 15 Abs. 1 UStG erfordert dabei nicht, dass das Abrechnungspapier sich noch in den Händen des Unternehmers zu einem späteren Zeitpunkt befindet. Der Unternehmer hat vielmehr darzulegen und nachzuweisen, dass er eine ordnungsgemäße Rechnung in Besitz hatte. Seit der EuGH in Anwendung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie entschieden hat, dass der Umsatz, auf den sich der Antrag auf Vorsteuerabzug bezieht, tatsächlich stattgefunden haben muss, die Mitgliedstaaten andere Beweise zulassen können, hat der BFH (BFHE 182, 440 = BStBl II 1997, 582) entschieden, dass die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug voraussetze, dass der Steuerpflichtige im Besitz der Originalrechnung ist. Den Nachweis hierfür könne der Steuerpflichtige jedoch mit allen nach der Finanzgerichtsordnung verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen. Zwar kann hinsichtlich der abziehbaren Vorsteuerbeträge eine Schätzung nach § 162 AO erfolgen. Diese Vorschrift erfasst jedoch nicht den Nachweis des Besitzes der Rechnung.

Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

Der
BFH, Beschluss vom 08.10.2014, VI R 7/13,
hat entschieden, dass bei Wegverlegung des Haupthausstandes aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort die doppelte Haushaltsführung mit Umwidmung der bisherigen Wohnung des Steuerpflichtigen in einen Zweithaushalt begründet wird. Der BFH bestätigt damit seine ständige Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 05.03.2009, VI R 58/06; BFH, VI R 31/08; BFH, VI R 23/07; BFH, Urteil vom 09.05.2010, VI R 34/09).

Insoweit sind auch Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate nach der Begründung der doppelten Haushaltsführung der gesetzlichen Pauschbeträge anzuerkennen. Ab dem Veranlagungszeitraum 1996 nicht mehr zu fragen, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (zum alten Recht BFH, Urteil vom 04.04.2006, VI R 66/03). Diese Übergangsfrist von 3 Monaten entspricht der Verfassung, da mit dieser Typisierung einer Übergangszeit der Gesetzgeber sich innerhalb der Grenzen seines Beurteilungs- und Gestaltungsermessens bewegt. Innerhalb dieser Zeit kann davon ausgegangen werden, dass sich der Steuerpflichtige bei einer doppelten Haushaltsführung nach einer mehrmonatigen Übergangszeit auf die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort einstellen kann, die Höhe der Kosten beeinflussen und somit einen Mehraufwand minimieren oder sogar vermeiden kann (hierzu BFH, Urteil vom 08.07.2010, VI R 10/08). In den Wegverlegungsfällen, in denen dem Steuerpflichtigen die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort bekannt ist, ist dies nicht anders zu beurteilen, denn der Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung während der 3-Monatsfrist ist generell von der tatsächlichen Verpflegungssituation unabhängig. Ein Einzelnachweis von Verpflegungsmehraufwendungen ist danach nach Willen des Gesetzgebers entfallen.

Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten

Der
BFH, Urteil vom 16.07.2014, X R 69/11,
hatte über die Verteilung der Kosten bei einem häuslichen Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten zu entscheiden. Ausgegangen ist der BFH von § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010. Der BFH hat darauf verwiesen, dass bei der Frage nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit jede einzelne steuerpflichtige Tätigkeit gesondert betrachtet werden muss. Für jede der einzelnen Einkunftsarten ist daher zu prüfen, ob diese den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit umfasst. Es ist nicht erforderlich, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt aller Tätigkeiten umfasst.

In einem zweiten Schritt ist dann festzuhalten, dass die Abzugsbegrenzung auf € 1.250,00 sich auf alle Tätigkeiten zusammen beschränkt. Das Zusammentreffen mehrerer Einkunftsarten rechtfertigt nicht die Vervielfältigung des Abzugsbetrages. Dies gilt selbst dann nicht, wenn für mehrere Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber beabsichtigte vielmehr eine Beschränkung des Abzugs der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Dabei wird der Höchstbetrag nicht dergestalt begrenzt, dass im Rahmen einer einzigen Einkunftsart lediglich € 1.250,00 angesetzt werden können. Vielmehr ist es so, dass in gesamtem Umfang die Kosten nicht mehr als € 1.250,00 betragen dürfen, die dann abgesetzt werden können.

Mehraufwendung für Verpflegung bei ständig wechselnden Einsatzstellen

Der
BFH, Urteil vom 08.10.2014, VI R 95/13,
verwies darauf, dass sich die Höhe der Mehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3 EStG bei ständig wechselnden Tätigkeitsstätten sich nach der Abwesenheitsdauer des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunktes aus berechnet. Dies ist auch dann anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer stets in derselben auswärtigen Unterkunft übernachtet (Folge des Urteils des BFH vom 11.05.2005, VI R 7/02).

Wohnungseingangstüren sind gemeinschaftliches Eigentum der Wohnungseigentümer

Der
BGH, Urteil vom 25.10.2013, V ZR 212/12,
hat entschieden, dass Wohnungseingangstüren einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht im Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers stehen, sondern sie sind zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Nichts anderes gilt, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet.

Heizkörper im Wohnungseigentum

Der
BGH, Urteil vom 08.07.2011, V ZR 176/10,
hat entschieden, dass Heizkörper und dazu gehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung dem Sondereigentum zugeordnet werden können. Ohne Zuordnung in der Teilungserklärung sind Heizkörper und die dazu gehörigen Leitungen Gemeinschaftseigentum. Die Regelung umfasst auch zugehörige Thermostatventile und ähnliche Aggregate.

Steuerliche Behandlung der Mütterrente

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen ist die Mütterrente Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wird nach § 22 Nr. 1 S. 3 Bst a Doppelbst aa EStG besteuert. Die Besteuerung ist abhängig von dem Besteuerungsanteil. Die regelmäßigen Anpassungen des Jahresbetrags der Rente haben nicht zur Folge, dass der Rentenfreibetrag neu beurteilt wird. Erhöhungen über den Rentenfreibetrag hinaus sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Die Erhöhung der Rente durch die sog. „Mütterrente" stellt eine außerordentliche Neufestsetzung des Jahresbetrags der Rente dar verbunden mit einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente. Folglich wird die „Mütterrente" nicht in voller Höhe in die Besteuerung einbezogen. Folglich bleibt diese teilweise steuerfrei, da sie nicht der Erhöhung unterliegt.

Kein Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes

Der
BGH, Urteil vom 26.10.2012, V ZR 57/12,
hat entschieden, dass wesentliche Bestandteile eines Gebäudes einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht durch Teilungserklärung zu Sondereigentum umgewidmet werden können. Dies gilt insbesondere für Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind und daher zwingend in Gemeinschaftseigentum stehen, soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen. Das gilt auch dann, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient (Abgrenzung zur Entscheidung des BGH, Urteil vom 08.07.2011, V ZR 176/10).

Einbau von Rauchwarnmeldern bei Wohnungseigentum

Der
BGH, Urteil vom 08.02.2013, V ZR 238/11,
hat entschieden, dass die Wohnungseigentümer den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen mit einfacher Mehrheit beschließen können, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. Insofern angebrachte Rauchwarnmelder stehen nicht im Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers sondern sind Gemeinschaftseigentum.

In Bayern besteht eine Pflicht zum Einbau von Warnmeldern seit 01.01.2003 nur für neue Wohnungen und ab 01.01.2018 für Altwohnungen.

Keine Rückwirkung der strafbewehrten Unterlassungserklärung während Schwebezeit

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2014, I ZR 97/13,
entschied, dass eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung, die von einem vollmachtlos handelnden Stellvertreter des Gläubigers angenommen wird und von dem Gläubiger später genehmigt wird, während der Schwebezeit gem. § 184 Abs. 1 BGB nicht dahingehend, dass für Verstöße gegen den Unterlassungsvertrag währen der Schwebezeit eine Vertragsstrafe verlangt werden könnte. Zwar wirke gem. § 184 Abs. 1 BGB die Genehmigung auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nichts anderes bestimmt ist. Während der Schwebezeit entstehen jedoch keine Rechtsfolgen, die an das tatsächliche Bestehen einer Leistungspflicht anknüpfen (BGH, Urteil vom 08.10.1975, VIII ZR 115/74; MK-Schramm, 6. Auflage, § 177 BGB Rdnr. 46). Der Geschäftsgegner gerät daher während der Zeit schwebender Unwirksamkeit des Vertrages mit seiner Leistungspflicht nicht in Verzug. Besteht die Verpflichtung in einem Unterlassen, verwirkt er die Vertragsstrafe nicht nach § 339 S. 2 BGB durch eine Zuwiderhandlung während des Schwebezustands.

Haushaltsführungsschaden

Im Rahmen eines Haushaltsführungsschadens kann ein Stundensatz in Höhe von € 10,00 nach § 287 ZPO geschätzt werden. Vermehrte Bedürfnisse, sofern diese nachgewiesen sind, sind ebenfalls zu berücksichtigten. Ein Aufwand von 3 2/3 Stunden Hausarbeit bei einem Hund und weiteren Haustieren ist grundsätzlich nachvollziehbar.
LG Hamburg, Urteil vom 20.06.2014, 306 O 265/11

Sorgfaltspflicht bei Einfahren in vorfahrtsberechtigte Straße

Das
AG Kassel, Urteil vom 03.07.2014, 411 C 4791/13,
hat entschieden, dass bei Einfahrt in eine vorfahrtsberechtigte Straße auch bei stockendem Verkehr eine Verständigung nach § 11 Abs. 3 StVO mit dem eine Lücke lassenden Fahrer erforderlich ist. Ist dies nicht gegeben, liegt zumindest ein Verstoß gegen das straßenverkehrsrechtliche Rücksichtnahmegebot nach § 1 StVO vor.

Vorfahrtsregelungen auf Parkplatz

Das
AG Rudolstadt, Urteil vom 31.07.2014, 3 C 134/14,
hat entschieden, dass die Vorfahrts- und Vorrangregeln auf einem Parkplatz nur dort gelten, wenn die Fahrspuren nicht lediglich dem ruhenden Verkehr, d. h. dem Suchverkehr dienen. Dabei bilden die baulichen Verhältnisse, z. B. die Breite der Fahrspuren und die Abgrenzung von den Parkboxen, entsprechende Anhaltspunkte. Das AG Rudolstadt verweist insoweit auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 15.02.2001, 5 U 202/00, und OLG Düsseldorf NZV 2000, 263.

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall

Das
OLG Koblenz, Urteil vom 13.01.2014, 12 U 607/13,
verweist darauf, dass die verspätete Reaktion eines auffahrenden Fahrers eben so wenig als typischer Geschehensablauf einzuordnen ist als der überraschende Fahrspurwechsels eines davor fahrenden Fahrzeugs. Insofern greift zu Lasten keines Beteiligten der Anscheinsbeweis.

Folge ist, dass bei einer Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens und Nichtgreifen von Regeln des Anscheinsbeweises eine hälftige Schadenteilung vorzunehmen ist.

Unfall beim Rückwärtsfahren

Das
AG Müllheim, Urteil vom 28.08.2014, 8 C 178/13,
verweist darauf, dass ein Verstoß gegen die erhöhten Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren vorliegt, wenn ein LKW beim Rückwärtsfahren einen hinter dem LKW befindlichen PKW übersieht und diesen beschädigt.

Ein Mitverschulden in Form der Betriebsgefahr ist jedoch nicht anzunehmen, wenn der PKW vollständig geparkt wurde, der Motor abgestellt und der Schlüssel abzogen wurde. Der Fahrer des PKW hat in diesem Fall keine Möglichkeit mehr, dem Unfallgeschehen auszuweichen.

Nichteinhaltung des Seitenabstandes

Das
AG Hamburg, Urteil vom 15.08.2014, 53a C 157/12,
hat eine Haftungsquote von 50 zu 50 angenommen, wenn nachgewiesen ist, dass das vorbeifahrende Fahrzeug den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten hat.

Gemeinschaftliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen der WEG

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.12.2014, V ZR 5/14,
hat entschieden, dass Unterlassungsansprüche wegen Störung des gemeinschaftlichen Eigentums von einem einzelnen Wohnungseigentümer nicht mehr geltend gemacht werden dürfen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits einen Beschluss zur gemeinschaftlichen Geltendmachung gefaßt hat.

Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei kurzer Ehedauer

Das
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 16.09.2014, L 2 R 140/13,
hat entschieden, dass gem. § 46 Abs. 2a SGB VI ein Anspruch auf Witwenrente nicht besteht, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

In vorliegendem Fall heiratete ein 54-jähriger unmittelbar nach Bekanntwerden der erheblichen Krebserkrankung seiner langjährigen Lebensgefährtin diese. Bereits sieben Monate nach der Hochzeit verstarb die Frau an den Folgen ihrer Erkrankung. Ein Ausnahmefall nach § 46 Abs. 2a SGB VI konnte hier nicht angenommen werden. Rechtlich unbeachtlich sei dabei der Wunsch, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen. In dem konkreten Fall habe keine Aussicht mehr auf Heilung der Ehefrau bestanden, auch habe die Lebenserwartung prognostisch weniger als ein Jahr betragen, weshalb der Kläger und seine Ehefrau zum Zeitpunkt der Eheschließung gewusst haben, dass die Ehe voraussichtlich nicht länger als ein Jahr bestehen wird. Auch hat der Kläger und seine Frau bei der Eheschließung auf eine bevorzugte Behandlung bestanden, da seine Frau schwer erkrankt sei. Der Kläger habe deshalb gewusst oder zumindest damit rechnen müssen, dass seine Frau nicht mehr lange zu leben hat und eine langjährige Lebensgemeinschaft gar nicht zu erwarten war. Auf frühere Heiratspläne seien nicht bestimmt genug nachgewiesen worden.

Schmerzensgeld bei unzureichender Untersuchung

Das
OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014, 26 U 173/13,
hat entschieden, dass bei einer unzureichenden Untersuchung einer Patientin, die über Schmerzen im unteren Rücken und linken Gesäßhälfte berichtet hatte, verbunden mit einer Fehldiagnose zu einem deutlichen Schmerzensgeld in Höhe von € 22.000,00 führt. Dabei musste die Patientin drei Tage später wegen des Verdachts auf eine nekrotisierende Fasziitis operiert werden.

Neues in der Umsatzsteuer bei Übernachtungen

Das
Bundesministerium der Finanzen
hat mit Schreiben vom 09. Dezember 2014 das BMF-Schreiben vom 04. Mai 2010 angepasst. Bisher hat das BMF die Finanzämter angewiesen, Verpflegungsleistungen bei Beherbergungsumsätzen (Hotelwesen) als selbständige Leistung dem Steuersatz von 19 % zu unterwerfen. Der BFH, Urteil vom 15.01.2009, V R 9/06, sowie vom 24.04.2013, XI R 3/11, haben deutlich gemacht, dass die Verpflegungsleistungen bei Übernachtungsumsätzen lediglich Nebenleistungen sind. Nebenleistungen teilen immer das Schicksal der Hauptleistung in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht. Insofern ist auch für diese der ermäßigte Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG anzuwenden. Von dem sogenannten Aufteilungsgebot hat fast fünf Jahre nach der ersten Entscheidung des BFH auch die Finanzverwaltung endlich Abstand genommen.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2015 wurde hier veröffentlicht.

Entschädigung für Flugzeugverspätung bei Beschädigung durch Treppenfahrzeug

Der
EuGH, Beschluss vom 21.11.2014, C-394/14,
hat entschieden, dass die Kollision eines Treppenfahrzeugs mit einem Flugzeug kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung ist, das Luftfahrtunternehmen von seiner Ausgleichspflicht bei Verspätung eines Fluges befreien könnte.

Verkehrssicherungspflicht bei lockeren Bodenplatten

Das
LG Coburg, Urteil vom 30.05.2014, 22 O 458/13,
entschied, dass der Sturz einer Fußgängerin über einen lockeren Bordstein, keine Pflichtverletzung darstellt, wenn der lockere hochstehende Bordstein deutlich zu erkennen war und es sich um einen Bordstein handelt, der an sich im Verhältnis zum Bodenbereich zuvor erhöht war. Der Bordstein im streitgegenständlichen Fall war auch deutlich an der Sturzstelle optisch abgegrenzt und der Höhenunterschied war deutlich zu erkennen.

Ein Schmerzensgeld wurde der Fußgängerin damit nicht zugesprochen.

Automatik ist nicht gleich Automatik

Das
LG Coburg, Urteil vom 22.04.2014, 22 O 631/13,
hatte über die Frage der Mangelhaftigkeit eines Automatikgetriebes zu entscheiden. Die Käuferin eines Automatikfahrzeugs wurde vom gewerblichen Verkäufer nicht darüber aufgeklärt, dass es sich um ein Easy-Tronic-automatisiertes Schaltgetriebe handelt. Die Klägerin selbst war bisher mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe in Form eines Wandlergetriebes gefahren. Es ergab sich nach dem Kauf, dass das Fahrzeug schon bei geringen Steigungen zurückrollt, wenn die Bremse nicht betätigt wird. Dies wurde von der Käuferin als Mangel beanstandet.

Das LG Coburg kam zu dem Ergebnis, dass hier keine Aufklärungspflicht besteht, da dieses nicht gehalten ist, sämtliche technische Eigenschaften, auf die es ankommen könnte, zu erklären. Im Rahmen einer Probefahrt hätte dies festgestellt werden können und die Käuferin Rückfragen stellen können.

Das LG Coburg nahm damit keinen Mangel der Kaufsache an.

Behandlungskosten von Alterssichtigkeit sind von der privaten Krankenversicherung nicht zu ersetzen

Das
AG München, Urteil vom 27.12.2013, 121 C 27553/12,
entschied, dass die Kosten einer augenärztlichen von Alterssichtigkeit von der privaten Krankenversicherung nicht zu erstatten sind. Das Amtsgericht München verwies darauf, dass dies keine Krankheit sei, da aufgrund des Versicherungsvertrages der Kläger nur einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendung für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit hat. Diese sei dann medizinisch notwendig, wenn sie nach den medizinischen Befunden im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die die Krankheit heilen, bessern oder lindern kann. Sie muss nicht sicher zum Erfolg führen. Eine Krankheit ist jedoch dabei ein anormaler, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Die Alterssichtigkeit ist jedoch nicht regelwidrig. Es gehört zu den normalen Alterserscheinungen des Menschen, die erstmals im vierten Lebensjahrzehnt auftreten und mit dem fünften Lebensjahrzent ihre maximale Ausprägung erreiche.

Das AG München hatte hier über Kosten zu entscheiden, die sowohl altersbedingt als auch heilbedingt war. Insofern wurde der Anteil für thorische Intraokularlinsen dem Kläger zugesprochen.

Seitenabstand bei Vorbeifahren an Baustellenfahrzeug

Das
LG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2014, 13124/14,
hat entschieden, bei Vorbeifahren an einem Baustellenfahrzeug, bei dem die Rundumleuchte sowie Warnblinker eingeschalten sind und die weiß-rote Warneinrichtungen angebracht sind, ein weites Öffnen der Seitentür anzunehmen ist. Zwar gehört ein Ein- oder Aussteigen unter Missachtung der nach § 14 StVO gebotenen Sorgfalt nicht mehr zu den privilegierten Vorgängen des Fahrens oder Haltens eines Fahrzeugs nach § 35 Abs. 6 StVO. Jedoch liegt ein unvorsichtiges, auch weites Öffnen der Tür nach der Lebenserfahrung im Rahmen der bei solchen Tätigkeiten typischerweise zu erwartenden Nachlässigkeiten. Dies muss in die Beurteilung, welcher Seitenabstand gem. § 1 Abs. 2 StVO als ausreichend anzusehen ist, berücksichtigt werden. Bei Kennzeichnung mit weiß-rot-weißen Warneinrichtungen nach § 35 Abs. 6 StVO, Warnblinklicht gem. § 16 Abs. 2 S. 2 StVO und Rundumleuchte nach § 38 Abs. 3 StVO, § 52 Abs. 4 StVZO muss der Vorbeifahrende mit typischen Gefahren einer Baustelle rechnen und sein Verhalten darauf einstellen. Insoweit erhöht sich seine Sorgfaltspflicht.

Zu Lasten des Vorbeifahrenden wurde letztendlich ein Mitverschulden von 2/3 angenommen.

Haftung für Unfallschäden trotz Gewährleistungsausschluss

Das
LG Gießen, Urteil vom 07.05.2014, 1 S 14/14,
verwies darauf, dass auch bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss auf Nachfrage Unfallschäden ausführlich anzugeben sind. Das LG Gießen verweist auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 1346), wonach ein Haftungsausschluss dann nicht eingreift, wenn die Parteien des Vertrages eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart haben und diese vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
Die Angabe „Unfallschäden laut Vorbesitzer: nein" führt zu keiner Beschaffenheitsvereinbarung, da sich diese Angabe auf eine bestimmte Quelle (hier den Vorbesitzer) bezieht und damit zum Ausdruck bringt, woher er die Angabe entnommen hat (siehe auch OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.2010, 8 U 169/10).
Zwar wurde vereinzelt in der Rechtsprechung eine Beschaffenheitsvereinbarung bei der Angabe „unfallfrei: ja" angenommen (z. B. LG Münster, Urteil vom 06.05.2011, 6 S 106/10; AG Homburg zfs 2004, 411 Rdnr. 36). Jedoch ist mangels Hinweises darauf, dass die Beantwortung der Frage nur nach fremden Wissen erfolgt, die Beschreibung als unfallfrei auch von einer privaten Person als Erklärung eigenen Wissens auszugehen.

Versicherungsleistung und Schweigepflichtentbindungserklärung

Das
KG, Urteil vom 08.07.2014, 6 U 134/13,
hat entschieden, dass bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Einholung von Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers auch aus vorvertraglicher Zeit von Bedeutung ist. Verweigert der Versicherungsnehmer die Abgabe einer Schweigepflichtentbindungserklärung, so wird dessen Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht fällig. § 213 VVG beschränkt sich seit Inkrafttreten des neuen VVG nicht mehr nur auf Fälle bei jedem konkreten Verdacht einer Anzeigepflichtverletzung oder einer Beschränkung auf Gesundheitsdaten vorliegen darf, die einen Einfluss auf den Eintrag des Versicherungsfalls gehabt haben können.

Verbesserung eines Arbeitszeugnisses

Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13,
ist die Note in einem Zeugnis „zur vollen Zufriedenheit", was der Note „befriedigend" im Schulnotensystem entsprechend ist, ausreichend. Dies ist lediglich dann anders, wenn der Arbeitnehmer entsprechende Leistungen vorträgt und im Streitfall beweist. Selbst wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute oder sehr gute Endnoten vergeben werden, ändert dies nichts an der Tatsache.

Korrektur einer sich als falsch herausgestellten Verdachtsberichterstattung

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2014, VI ZR 76/14,
hat darüber entschieden, dass Presseberichte über den Verdacht einer Straftat nur nachträglich zu berichtigen sind, wenn diese sich als falsch herausstellen. Der Betroffene kann von der Presse nicht die Richtigstellung der ursprünglichen Berichterstattung verlangen, sondern lediglich die nachträgliche Mitteilung, dass nach Klärung des Sachverhalts der berichtete Verdacht nicht mehr aufrecht erhalten wird.

Arbeitslosmeldung hat persönlich zu erfolgen

Das
LSG Sachsen, Beschluss vom 17.08.2014, L 3 AL 1/13 B PKH,
hat entschieden, dass eine Arbeitslosmeldung nach dem Gesetzeswortlaut immer persönlich zu erfolgen hat. Eine telefonische Meldung reiche nicht aus. Dies gelte auch dann, wenn ein erwartetes Beschäftigungsverhältnis wider Erwarten doch nicht zustande kommt. Ein Anruf beim Callcenter ist hierzu in keinster Weise ausreichend.

Empfehlung:
Jegliche Art von Arbeitslosmeldung hat bei der Arbeitsagentur persönlich zu erfolgen. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Die fehlende Arbeitslosmeldung kann zu einer Sperrzeit führen, was mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein kann und wird.

Erstattung von Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen bei fiktiver Schadenabrechnung

Das
Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 31.07.2014, 9 S 376/13,
verweist darauf, dass Verbringungskosten und UPE-Aufschläge auch bei fiktiver Schadenabrechnung zu erstatten sind. Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn und soweit diese regional üblich sind. Ist dies der Fall, dann handelt sich auch um den erforderlichen Reparaturaufwand, der für die Behebung des Schadens erforderlich ist. Ausreichend ist dabei, wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu dem Ergebnis gelangt, dass diese vor Ort zu ersetzen sind.

Vorfahrtsregeln auf allgemein zugänglichen Parkplätzen mit Straßencharakter

Das
AG Rudolfstadt, Urteil vom 04.09.2014, 3 C 134/14,
entscheidet, dass Regeln für Vorfahrt und Vorrang auf einem allgemein zugänglichen Parkplatz nur dort anzuwenden sind, wenn die Fahrspuren eindeutigen Straßencharakter haben. Nicht ausreichend sei es, wenn die Fahrspuren lediglich dem ruhenden Verkehr, d. h. dem Suchverkehr, dienen. Nicht ausreichend sei es, wenn es sich um einen Parkplatz handelt, der einheitlich asphaltiert ist und nur lediglich die Parktaschen farblich markiert sind, was sonst keine bauliche Abgrenzung zum übrigen Gelände vorhanden ist. Folge ist die Anwendung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots nach § 1 StVO verbunden mit einer entsprechenden Haftungsteilung, wenn beide Fahrer hiergegen verstoßen haben.

Operation ohne ausreichende medizinische Indikation

Das
OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2014, 3 U 54/14,
hat einem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00 zugesprochen, nachdem er im Krankenhaus ohne ausreichende Aufklärung und ohne ausreichende medizinische Indikation operiert wurde. Die Operation erfolgte nach der neuen Methode des Bandscheibenersatzes. Es fehlte jedoch eine ausreichende und umfassende Aufklärung hinsichtlich einer neuen medizinischen Methode.

Wurzelwerk im Grundstück / Hausverkauf

Das
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2014, I-21 U 82/13,
hat festgestellt, dass eine spezielle Aufklärungspflicht bei der Veräußerung eines Hausgrundstücks mit Garten dahingehend besteht, dass der gesamte Boden des Gartens mit einem dichten Bambuswurzelwerk durchsetzt ist. Diese Bambuswurzeln führen in einem größeren Maß zu einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten.

Das OLG Düsseldorf hat hier zwar nur über Bambuswurzeln zu entscheiden gehabt. Gleiches dürfte jedoch für eine Durchsetzung des Bodens bei ähnlich starkem Wurzelwerk gelten.

E-Zigarette ist kein Arzneimittel oder Medizinprodukt

Das
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.11.2014, 3 C 25.13, 3 C 26.13, 3 C 27.13,
hat entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten, die mittels elektronischer Zigaretten verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel oder Medizinprodukte im Sinne des Arzneimittelgesetzes darstellen. Diese können damit frei verkauft werden und müssen nicht durch Apotheken abgegeben werden.

Schadenersatzanspruch von Ebay-Abbruchjägern

Das
OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2014, 28 U 199/13,
hat entschieden, dass bei grundlosem Abbruch einer Ebay-Auktion der Verkäufer dem Höchstbietenden Schadenersatz schuldet. Dies gelte selbst dann, was vorliegend nicht zu entscheiden war, wenn sich sog. Abbruchjäger an der Auktion beteiligt haben.

Ähnlich wie der BGH in seinem zwei Wochen später entschiedenen Fall, brach ein Verkäufer die Auktion ab, weil er den Kaufgegenstand – hier einen Gabelstapler – schon anderweitig für mehr als € 5.000,00 verkauft hat. Der Kläger war zu dem Zeitpunkt Höchstbietender mit einem Betrag in Höhe von € 301,00. Auch das OLG Hamm geht von einem wirksamen Kaufvertrag aus, wenn die Voraussetzung für eine wirksame Anfechtung nicht vorliegen. Schein- oder Scherzangebote im Sinne der §§ 116, 117 BGB seien nicht erkennbar gewesen. Insbesondere verlange Ebay auch in den AGB, dass abgegebene Angebote wirksam sind, weshalb dies auch für sog. Schnäppchenjäger oder Abbruchjäger gelte.

Auch Sittenwidrigkeit wegen Wucher wurde verneint, da der Käufer beim Beklagten keine Schwächesituation ausgenutzt hat. Der Verkäufer selbst hat den Mindestverkaufspreis von € 1,00 bei seinem Angebot angegeben.

Negative Ebay-Bewertung mit wahren Tatsachenkern

Das
LG Bonn, Urteil vom 24.06.2014, 8 S 23/13,
hat entschieden, dass eine negative Ebay-Bewertung, die einen wahren Tatsachenkern in der Äußerung enthält, nicht zurückgenommen oder korrigiert werden muss. Die Entscheidung hatte nur mit dem Text zu tun und nicht mit der Tatsache, dass es sich um eine negative Bewertung handelte.

Prüfung der Zulässigkeit rückwirkender Rechnungsberichtigung durch den EuGH

Das
FG Niedersachsen, Beschluss vom 03.07.2014, 5 K 40/14,
hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich ist, wenn diese unvollständig ist. Weiter wäre vom EuGH zu klären, ob und ggf. welche Mindestanforderungen an eine rückwirkungsfähige Rechnung zu stellen sind, insbesondere ob die ursprüngliche Rechnung bereits eine Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Rechnungsausstellers enthalten muss. Zu entscheiden wird auch sein, ob es ausreichend ist, wenn die Rechnungsberichtigung innerhalb des Einspruchsverfahrens erfolgt.
Hintergrund ist, dass Vorsteuern nur in Anspruch genommen werden können, wenn die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen einer Rechnung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wäre der Vorsteuerabzug zu versagen. Dies hätte erhebliche Konsequenzen. Zudem sind nach Zahlungszinsen in diesem Fall gem. § 233a AO anzusetzen. Die Verzinsung würde aber dann nicht mehr stattfinden, wenn eine rückwirkende Berichtigung der Rechnung zulässig wäre.
Der
EuGH, Urteil vom 29.04.2014, Rs C-152/02, Slg. 2004, 5583,
hat bereits entschieden, dass der Vorsteuerabzug erst im Zeitpunkt der Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung vorzunehmen ist. Nun zu klären wird aber sein, ob dies auch für die Ergänzung einer unvollständigen Rechnung gelten soll.
Das Finanzgericht Niedersachen hat insofern Zweifel an der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung.

Unterlassungserklärung unter einer Bedingung evtl. nicht ausreichend

Das
Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.01.2013, Az. 310 O 321/12,
hat darauf verwiesen, dass es nicht ausreichend ist, eine Unterlassungserklärung im Urheberrecht abzugeben, die unter der Bedingung der tatsächlichen Aktivlegimitation des Gläubigers steht.

Teure Mehrwertdienstnummer ist im Impressum nicht ausreichend

Das
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.10.2014, Az. 6 U 219/13,
verweist darauf, dass es für ein Impressum im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. TMG nicht ausreicht, wenn lediglich eine teure Mehrwertdienstnummer bei EUR 2,99 für Gespräche aus dem Mobilfunknetz nicht ausreichend ist, selbst wenn eine Emailadresse angegeben wurde. Die Einrichtung eines telefonischen Kontaktes unter einer Mehrwertdienstnummer sei geeignet potenzielle Nutzer, durch die damit verbundenen zusätzlichen Kosten von einer Kontaktaufnahme abzuhalten. Das Gesetz verlangt, dass eine unmittelbare effiziente Kommunikation zwischen Nutzer und Dienstanbieter möglich ist „effizient" verlangt schon von der Wortlautauslegung her sowohl Wirksamkeit als auch Wirtschaftlichkeit. Dies ist auch noch aus den verbraucherpolitischen und wirtschaftspolitischen Zielen der E-Commerce-Richtlinie zu entnehmen. Die Höchstgrenzen des § 66d Abs. 1 TMG könne nicht als Maßstab herangezogen werden, da § 5 TMG nach E-Commerce-Richtlinie nach verbraucherpolitischen Zielen dienen.

Alleinige Anwendung deutschen Rechts in AGB unwirksam

Das
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14,
hat entschieden, dass Online-Handels AGB unwirksam sind, die im Rechtsverkehr mit nicht im Deutschland ansässigen Verbrauchern auf alleiniges deutsches Recht abstellen. Das OLG Oldenburg verlangt, dass dem Verbraucher nicht der gewährte Schutz des Recht seines Aufenthaltslandes entzogen werden darf. Es fehle sonst an der Voraussetzung der klaren und verständlichen AGB.

Schnäppchenpreis in Ebay ist wirksam

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014, VIII ZR 42/14,
hatte über die Wirksamkeit eines Ebaykaufs zu urteilen, bei dem lediglich ein geringer Startpreis auch nach Abbruch der Auktion den Kaufpreis darstellte. Der dortige Beklagte bot seinen PKW, es handelte sich um einen Gebrauchtwagen, bei Ebay für einen Startpreis von einem Euro an. Der Kläger bot kurz nach dem Beginn der Auktion € 1,00 mit einem Maximalgebot von € 555,55. Kurz nach dem Start der Auktion brach der Beklagte die Auktion ab mit der Begründung, er habe außerhalb von Ebay einen anderen Käufer gefunden. Der Beklagte lieferte das Fahrzeug nicht, da er das Fahrzeug dem Dritten gegeben hat. Der Kläger begehrt nun Schadenersatz und machte geltend, der PKW habe einen Wert von € 5.250,00. Der Kaufpreis von einem Euro sei in Abzug zu bringen. Der Bundesgerichtshof gab dem statt. Sittenwidrigkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB liege nicht vor. Zwar liege ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und des Werts des Verkaufsobjekts vor. Dies jedoch alleine könne noch nicht eine verwerfliche Gesinnung des Bieters rechtfertigen, die die Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB erfüllt. Gerade der Reiz einer Internetauktion ist es, den Auktionsgegenstand zu einem Schnäppchenpreis zu erwerben, während umgekehrt der Verkäufer die Chance wahrnimmt, einen für ihn vorteilhaften Preis im Wege des Überbietens zu erzielen. Hieraus könne jedoch keine verwerfliche Gesinnung abgeleitet werden. Die Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB verneint der BGH damit.

Auch liegt hier kein Rechtsmissbrauch vor, der dem Anspruch des Klägers entgegenstehen würde. Letztendlich wurde das Fahrzeug zu einem Preis von € 1,00 verkauft. Dies beruhe jedoch auf der freien Entscheidung des Beklagten (hier des Verkäufers), der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebotes eingegangen ist und durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich das Risiko verwirklicht.

Der Bundesgerichtshof hat damit deutlich gemacht, dass Verträge einzuhalten sind, insbesondere, wenn keine rechtlichen Gründe für den Abbruch einer Auktion ersichtlich sind. Insbesondere ist es auch nicht möglich, einen höheren Preis zu verlangen, wenn die Auktion nicht abgebrochen wurde. Zu beachten ist aber, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen der Anfechtung der Kaufvertrag dennoch angefochten werden kann und in diesen Fällen auch kein Anspruch auf Lieferung der Ware zu dem Schnäppchenpreis besteht.

Der Bundesgerichtshof verweist darauf, dass die Geschäftsbedingungen des Internetauktionshauses für die Auslegung der Möglichkeiten des Abbruchs einer Auktion heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 08.01.2014,  VIII ZR 63/13). Der Bundesgerichtshof differenziert jedoch dabei unter Berücksichtigung der Ebay-Grundsätze. Zwar verweisen die Ebay-Grundsätze auf die gesetzlichen Anfechtungsgründe. Jedoch ergibt sich aus den Ebay-Grundsätzen, dass das Angebot des Verkäufers unter der Bedingung, dass es unter den Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht. Ein solcher Vorbehalt, der die Bindungswirkung des Verkaufsangebots einschränkt, verstößt nicht gegen die Grundsätze über die Bindungswirkung von Angeboten nach §§ 145, 148 BGB, sondern ist zulässig. Denn gem. § 145 BGB kann der Antrag nur die Bindungswirkung seines Angebots ausschließen, er kann sie aber auch genauso gut einschränken, in dem er sich den Widerruf vorbehält (BGH, Urteil vom 08.06.2011, VIII ZR 305/10 Rdnr. 17). Folglich bedarf es auch einer Anfechtungserklärung nicht, sondern lediglich des Vorliegens der Voraussetzungen des Anfechtungsrechts. In diesem Falle käme ein Kaufvertrag schon gar nicht zustande, weshalb auch die Folgen aus einer berechtigten Anfechtung, evtl. Schadenersatz ausscheiden.

Notwendigkeit der Darlegung der vollständigen Rechtekette im Urheberrecht

Das
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2014, 57 C 425/14,
hat entschieden, dass bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke nur dann geltend gemacht werden können, wenn die Rechteübertragungskette vom Urheber zum neuen Rechteinhaber lückenlos nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für bestimmte Nutzungsarten. Das AG Düsseldorf entschied hier über das öffentlich Zugänglichmachen.

Unwirksamkeit einer Klausel über eine Schiedsvereinbarung bei Mietmängeln

Das
AG Leipzig, Urteil vom 28.05.2014, 166 C 3153/13,
hat eine Klausel über Schönheitsreparaturen, Abnutzung der Mietsache oder Mietschäden, für unwirksam erklärt, die eine alleinige Entscheidung durch einen Schiedsgutachter unterstellt wird.

Beim Rückwärtsfahren spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer

Das
AG Norderstedt, Urteil vom 23.06.2014, 42 C 419/12,
verweist darauf, dass beim Zurücksetzen der Anscheinsbeweis gegen den Zurücksetzenden anzuwenden ist, selbst wenn das Fahrzeug bereits zum Stehen gekommen ist, aber ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen dennoch vorliegt. Kurzfristiges Anhalten spricht nicht gegen den Anscheinsbeweis, wenn noch ein spezifischer Bezug zum Rückwärtsfahren vorliegt.

Der Anscheinsbeweis kann nur dann erschüttert werden, wenn zumindest die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Rückwärtsfahrende im Zeitpunkt des Zusammenstoßes schon länger gestanden haben könnte.

Vergütung bei Arbeit auf Abruf

Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2014, 5 AZR 1024/12,
hat entschieden, dass bei vereinbarter Arbeit auf Abruf ein Fehlen der Angabe der Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit die Wirksamkeit der vereinbarten Arbeit auf Abruf nicht berührt. Es ist dann auf die gesetzliche Fingierung in § 12 Abs. 1 S. 3 und S. 4 TzBfG abzustellen, wonach wöchentlich 10 Stunden und täglich 3 Stunden als vereinbart gelten.

Ersatz von Mietwagenkosten

Das
AG Olpe, Urteil vom 23.04.2014, 25 C 835/12,
hat mitgeteilt, dass auf dem örtlichen Markt ein Mietfahrzeug angemietet werden kann zu dem dort günstigsten Preis. Angemessenheit des Preises ist zu verneinen bei einer auffälligen Erhöhung gegenüber der Preise aus der Schwacke Liste. Eine Auffälligkeit ist bei Steigerungen von über 50-100 % anzunehmen. Dabei sind Schwacke Listen nach 2003 bedenklich, da diese erhebliche, nicht den Markt wiederspiegelnde Preissteigerungen verzeichnen, die auf eine Preisbeeinflussung der Schwacke Liste durch die Mietwagenunternehmen in einer nicht anonymisierten Umfrage hindeuten könnten. Andererseits ist auch als Schätzungsgrundlage die Erhebung des Fraunhofer-Instituts nicht geeignet. Die Ungeeignetheit der Anwendung der Erhebung des Fraunhofer-Instituts wird daraus begründet, dass diese ein zu großes Raster verwendet, welches den örtlichen Preisunterschieden zu wenig Rechnung trägt und die Anfragen bezogen auf eine Voranmietung von einer Woche erstellt wurden.

Bei der Frage der Höhe der Mietwagenkosten sind insoweit auch Zustellkosten und Vollkaskokosten gesondert zu berücksichtigen, sofern sie in der Schwacke Liste 2003 nicht enthalten sind. Dort sind sie regelmäßig gesondert aufgeführt. Auch Kosten der Endreinigung sind hier gesondert mit zu ersetzen (in vorliegendem Fall beliefen sich diese auf € 25,00).

Ersparte Eigenaufwendungen sind bei der Anbietung eines Ersatzfahrzeuges nur dann anzuwenden, wenn kein Fahrzeug angemietet wird, welches sich eine Stufe unter der des geschädigten Fahrzeugs befindet.

Abzugsverbot für Berufsausbildungskosten vermutlich verfassungswidrig

Der
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.07.2014, Az. VI R 2/12 und VI R8/12,
hat die Frage, ob das Verbot des Abzugs von Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung verfassungsgemäß ist, dem Bundesverfassungsgericht zur Beantwortung vorgelegt. Die Verfassungsgemäßheit wurde deswegen in Zweifel gezogen, soweit die Berufsausbildung nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

Bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sind Endreinigungskosten und Kosten der Vollkaskoversicherung zu ersetzen

Das
AG Sigmaringen, Urteil vom 25.10.2013, 2 C 413/13,
hat entscheiden, dass die kosten der Endreinigung eines Mietfahrzeugs und die Kosten für die Vollkaskoversicherung des Mietfahrzeugs ebenfalls zu ersetzen sind. Ebenso hat dies das AG Olpe (Urteil vom 23.04.2014, 25 C 835/12) entschieden.

Verfahrenskostenhilfe ist bei schwierigen Rechtsfragen zu gewähren

Das
OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2014, 10 WF 42/14,
hat entschieden, dass die Erfolgsaussicht bei der Prüfung der Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der sonstigen Bewilligungsvoraussetzungen zu gewähren ist, wenn letztere von einer „schwierigen Rechtsfrage" abhängt. Dies ist nicht im Bewilligungsverfahren zu entscheiden, sondern in der Hauptsache.
Ob ein Kindsvater, der nach Geburt des Kindes die Ehe geschlossen hat, Mitinhaber der elterlichen Sorge ist, ist jedoch keine schwierige Rechtsfrage seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2011.

Telefonieren bei Fahrzeug mit automatischer Start-Stopp-Funktion erlaubt

Das
OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2014, 1 RBs 1/14,
verweist darauf, dass ein Autofahrer das Mobiltelefon im Auto benutzen darf, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Besonderheit ist dabei, dass das dortige Fahrzeug eine automatische Start-Stopp-Funktion hatte. Dies ist ohne weiteres ausreichend. Die Entscheidung findet die Stütze im Gesetz, wonach gem. § 23 Abs. 1a S. 2 das Verbot der Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons nicht gilt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Der Gesetzgeber differenziert nicht danach, wer den Motor ausschaltet.

Alkoholkranken Berufskraftfahrern bei Therapiebereitschaft kann nicht gekündigt werden

Das
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.08.2014, 7 Sa 852/14,
hat entschieden, dass die Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers nur dann möglich ist, wenn anzunehmen ist, dass er aufgrund der Alkoholabhängigkeit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht nachkommen kann, selbst wenn er das ihm überlassene Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss geführt hat.

Rücknahme von schlechten Ebay-Bewertungen

Das
OLG München hat in einer Pressemitteilung vom 29.10.2014 auf eine Entscheidung vom 28.10.2014 hingewiesen. Es hat bestimmt, dass bei einem Ebaykauf der Bewertende der Löschung der Bewertung zustimmen musste. Dies beruhte darauf, dass sich der Käufer beim Verkäufer in keinster Weise beklagt hat oder die Ware zurückgeschickt hat. Genaueres kann erst bei Veröffentlichung der Urteilsgründe bekannt gegeben werden.

Speicherung dynamischer IP-Adressen beim EuGH

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014, VI ZR 135/13,
hat dem Europäischen Gerichtshof zur Speicherung von dynamischen IP-Adressen zwei Fragen vorgelegt. Dabei soll zum Einen geklärt werden, ob die EG-Datenschutz-Richtlinie durch § 15 Abs. 1 TMG verletzt wird. Zum Anderen soll geklärt werden, ob die Speicherung einer IP-Adresse, die ein Dienstanbieter im Zusammenhang mit einem Zugriff auf seine Internetseite speichert, für diesen schon personenbezogene Daten darstellen, wenn diese lediglich ein Dritter über das zur Identifizierung der betroffenen Person erforderliche Zusatzwissen verfügt.

Keine steuerliche Absetzbarkeit der Kosten einer Brustverkleinerung

Das
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.05.2014, 5 K 1753/13,
hat darauf verwiesen, dass Kosten für eine Brustverkleinerung oder Bruststraffung keine außergewöhnliche Belastungen darstellt und folglich nicht als solche im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigungsfähig sind. Anders kann dies nur sein, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Heilung einer Krankheit dienen oder das Ziel haben, eine Krankheit erträglicher zu machen und ihre Folgen zu lindern. Psychische Folgen einer Entstellung, die keinen Krankheitswert erreichen, können über die Psychotherapie behandelt werden. Steuerlich anerkennenswert sind diese jedoch nicht.

Steuerliche Absetzung von Scheidungskosten

Das
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2014, 4 K 1976/14,
teilt mit, dass auch in der für Zeiträume ab 2013 geltenden Fassung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG Scheidungskosten nach wie vor steuerlich abgesetzt werden können. Die Neufassung des Gesetzes stellt auf die Gefahr des Verlustes  der Existenzgrundlage ab. Gerade diese sei in Fällen einer zerrütteten Ehe gerade der Fall, wenn die Ehe dann geschieden werden soll. Die Kosten seien daher gerade für den Betroffenen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Das Finanzgericht setzt sich mit den hierzu ergangenen Vorentscheidungen auseinander und den Reaktionen des Gesetzgebers hierauf, der lediglich nach der Entscheidung des BFH aus dem Jahr 2011 die vorher bestehende Rechtslage wieder herstellen wollte.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat aber lediglich die reinen Kosten der Scheidung, nicht aber die der Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung, Haushalt, Güterrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht als zwangsläufig angesehen.

Hinweis: Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzgericht zukünftig hier entscheiden.

Gefährdungshaftung für ein abgeschlepptes sich auf einem Abschleppfahrzeug befindliches Fahrzeug scheidet aus

Das
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, 13 U 15/14,
hatte darüber zu befinden, ob bei einem Unfall mit einem Abschleppwagen, auf welchem ein vollständig aufgeladenes Fahrzeug sich befindet, auch das aufgeladene Fahrzeug eine Betriebsgefahr tragen muss. Das Gericht stellte darauf ab, dass der Fahrer des Abschleppfahrzeugs das Fahrzeug bei einer vollständigen Aufladung des abzuschleppenden Fahrzeugs letzteres voll in seiner Kontrolle hat und entscheiden muss, wie denn der erteilte Auftrag durchgeführt wird. Das Gericht stellt insoweit auf die Einheitlichkeit des Betriebsvorganges in Form des Abschleppens durch vollständiges Aufladen ab. Dies sei ein einheitlicher Vorgang, der sich lediglich im Machbereich des abschleppenden Fahrzeugs befindet. Deshalb ist dem abgeschleppten Fahrzeug keine Betriebsgefahr im Rahmen einer eventuellen Mithaftung aufzuerlegen.

Umgangskosten auch in geringer Höhe müssen vom Jobcenter übernommen werden

Das
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.06.2014, B 14 AS 30/13 R,
hat entschieden, dass Umgangskosten des ALG II-Beziehers mit seinem Kind zum Einen einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II darstellen und zum Anderen die sogenannte Bagatellgrenze des § 42 a SGB II für derartige Fälle keine Anwendung findet.

Fazit:
Auch geringe Umgangskosten mit eigenen Kindern (hier Fahrtkosten für eine Entfernung von 17 km) müssen vom Jobcenter übernommen werden.

Kostentragungspflicht in Kindschaftssachen

Das
OLG Celle, Beschluss vom 01.09.2014, 10 UF 134/14,
hat darauf verwiesen, dass vom Grundsatz der Kostenaufhebung in Kindschaftssachen bei Umgangsverfahren gem. § 81 Abs. 2 Nr. 4 FamFG abzuweichen ist, wenn ein Elternteil zeitnahe Termine beim Sachverständigen verweigert und damit die Erstellung eines angeordneten Gutachtens wesentlich verzögert hat.

Fazit:
Zur Vermeidung der Kostenauferlegung für das gesamte Verfahren ist es dem Elternteil, bei dem sich die Kinder zur Sachverständigenbegutachtung befinden, anzuraten, hier zeitnah mitzuwirken. Für eine Verschiebung und Herauszögerung der Termine müssen schon triftige Gründe vorliegen, wie z. B. eine ernsthafte und dauerhafte Erkrankung des Elternteils oder des Kindes.

Zu den Mietwagenkosten gehören Zustell- und Abholkosten

Das
AG Bad Homburg, Urteil vom 16.05.2014, 2 C 510/14 (19),
hat darauf verwiesen, dass Zustell- und Abholkosten eines Mietfahrzeugs bei einem Unfall in Höhe von € 50,00 geschätzt werden können und zu ersetzen sind (unter Verweis auf OLG Köln, Urteil vom 19.10.2011, 16 U 128/10).

Verzinsung der zu verauslagenden Gerichtskosten

Das
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.05.2014, 104 C 3274/13,
hat entschieden, dass ein Anspruch auf Verzinsung der als Vorschuss einzuzahlenden Gerichtskosten besteht. Die Grundsätze des Verzugs sind anzuwenden. Bei fehlender Inverzugsetzung greift § 291 BGB, der eine Verzinsung erst ab Rechtshängigkeit mit sich bringt. Der Grund hierfür ist, dass bei einer Rückzahlung der Gerichtskosten gem. § 5 Abs. 4 GKG keine Verzinsung erfolgt. Insofern liegt ein Schaden vor (hierzu auch AG Norderstedt, Urteil vom 04.11.2011, 46 C 103/11; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 29.06.2011, 915 C 123/11).

Zusatzkosten für ein Navigationsgerät im Mietwagen sind ersatzfähig sofern das beschädigte Fahrzeug ebenfalls über ein solches verfügte

Das
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.05.2014, 104 C 3274/13,
entschied, dass bei einem Mietfahrzeug der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer die Zusatzkosten für die Anmietung eines Naviagationsgerätes zu ersetzen haben, sofern bei dem Fahrzeug, welches durch den streitgegenständlichen Unfall beschädigt wurde, ebenfalls mit einem Navigationsgerät ausgestattet war.

Urlaubsgeld im gekündigten Arbeitsverhältnis

Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2014, 9 AZR 981/12,
hat entschieden, dass bei einer arbeitsvertraglichen Regelung, wonach ein Anspruch auf Urlaubsgeld dem Mitarbeiter nur dann zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist, nicht unwirksam ist. Dies bedeutet, dass bei derartigen Klauseln Urlaubsgeld nur dann ggf. anteilig auszuzahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.
Das Gericht konnte keinen Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 iVm Abs. 1 S. 1 BGB feststellen. Eine unangemessene Benachteiligung liege insofern nicht vor. Sofern eine Sonderzuwendung nicht der Vergütung erbrachter Arbeitsleistungen sondern sonstigen Zwecken dient, hält die Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB stand. Dabei sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Grundsätzen der Auslegung zu behandeln. Dabei ergibt sich der Zweck einer Sonderzahlung aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG, Entscheidung vom 22.10.2003, 10 AZR 152/03). In dem vom BAG zu entscheidenden Fall war es so, dass Urlaubsgeld pro genommenem Urlaubstag gezahlt wurde und das Bestehen eines Anspruchs auf Urlaubsgeld vom ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig ist. Dies zeige nach dem BAG den arbeitsleistungsunabhängigen Charakter des Anspruchs auf Urlaubsgeld in dem zu entscheidenden Fall.
Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot, wonach eine Bestimmung klar und verständlich sein muss, liege hier ebenfalls nicht vor.

Mitwirkung an Erotikfilmen kann zur Kündigung durch kirchlichen Arbeitgeber führen

Das
Arbeitsgericht Augsburg, 10 Ca 1518/14,
hat dem kirchlichen Arbeitgeber im Fall einer Kündigung Recht gegeben. Hintergrund war, dass die als Erzieherin tätige Arbeitnehmerin an Erotikfilmen mitgewirkt hat. Diese Tätigkeiten stünden im krassen Widerspruch zur kirchlichen Sozialethik, deren Einhaltung der Arbeitgeber verlangen könne.

Streitwert bei Anfechtung eines Wirtschaftsplans

Das
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.09.2014, 19 W 46/14,
hat entschieden, dass der Streitwert bei einer Klage über die Anfechtung eines Wirtschaftsplans einer Wohnungseigentümergemeinschaft sich nach § 49 a GKG bestimme. Gem. § 49 a Abs. 1 S. 1 GKG ist der Streitwert auf 50 % des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen. Dabei darf nach § 49 a Abs. 1 S. 2 GKG der Streitwert das Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen an der Entscheidung nicht unterschreitet und das Fünffache des Wertes ihres Interesses nicht überschreiten. Nach § 49 a Abs. 1 S. 3 GKG darf der Wert in keinem Fall den Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen übersteigen.


Fortsetzung eins Überholvorgangs trotz Überholverbot

Das
OLG Hamm, Beschluss vom 07.0.2014, 1 RBs 162/14,
hat entschieden, dass auf Strecken, auf denen das Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art nach Zeichen 276 und bei Strecken, bei denen das Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 to nach Zeichen 277 der StVO gilt auch die Fortsetzung und die Beendigung des bereits begonnen Überholvorgangs verbietet.

Eintritt der Versicherung beim Abkoppeln eines Anhängers

Das
AG Altena, Urteil vom 08.04.2014, 2 C 28/14,
hat entschieden, dass bei Schäden durch den Anhänger bei dessen Abkoppelung vom Zugfahrzeug die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug weiterhin eintrittspflichtig ist, wenn der Schaden bei unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Abkoppeln erfolgt.

Erstattung der Kosten der Nachbesichtigung durch einen Sachverständigen

Das
AG Kaiserslautern, Urteil vom 04.07.2014, 11 C 416/14,
hat entschieden, dass Kosten des Sachverständigen für die Teilnahme an einem Termin zur Nachbesichtigung zu erstatten sind, wenn die gegnerische Versicherung Zweifel an der Höhe der kalkulierten Kosten hat, eine Besichtigungstermin verlangt und ansonsten der Anspruchsteller den Einwendungen der gegnerischen Versicherung nicht sachgerecht entgegentreten kann.

Restwertangebote der gegnerischen Versicherung müssen nicht abgewartet werden

Das
AG Kaiserslautern, Urteil vom 27.06.2014, 12 C 1759/13,
hat entschieden, dass das geschädigte Fahrzeug bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zudem vom selbst beauftragten Sachverständigen ermittelten Preis veräußert werden kann, ohne dass Restwertangebote der Gegenseite abgewartet werden müssen. Auf einen Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer kann insoweit nicht verwiesen werden.

Zu beachten:
Dies gilt nur für Fälle, in denen das beschädigte Fahrzeug vor Mitteilung der Haftpflichtversicherung über Restwertangebote schon veräußert wurde.

Schuldzinsen bei Kapitaleinkünften stellen keine nachträglichen Werbungskosten mehr dar

Der
Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.07.2014, VIII R 53/12,
hat entschieden, dass Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2009, soweit die Schuldzinsen nach der Veräußerung der Beteiligung noch zu zahlen sind, keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen mehr darstellen.

Verletzte eines Unfalls, die sich behandeln lassen müssen, begehen keine Unfallflucht

Der
Bundesgerichtshof, hat mit Urteil vom 27.08.2014, 4 StR 259/14,
entschieden, dass Personen, die nach einem Unfall verletzt sind, sich bei erheblichen Verletzungen, die unbedingt behandlungsbedürftig sind, schnell ins Krankenhaus zur ärztlichen Versorgung begeben können, ohne hierzu sich dem strafrechtlichen Vorwurf der Unfallflucht auszusetzen. Dies stellt einen Rechtfertigungsgrund dar.

Rückforderung von zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt

Das
FG Münster, Urteil vom 03.09.2014, 6 K 939/11 AO,
hat entschieden, dass wenn ein Leistungsempfänger zu Unrecht ihm in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer begleicht, diese vom Finanzamt nicht im Wege der Vorsteuererstattung verlangt werden kann. Es wurde darauf verwiesen, dass nur der Rechnungsausteller selbst einen Berichtigungsanspruch nach § 17 UStG habe, wenn die Gefährdung des Steueranspruchs durch Rückzahlung der Vorsteuer entfallen sei. § 17 UStG sei eine eigenständige Berichtigungsnorm, die dazu führen könne, dass der rechtliche Grund für eine Zahlung nachträglich entfalle. Dem Leistungsempfänger steht jedoch keine Berichtigungsnorm zu. Als Rechnungsempfänger schulde sie nicht die Steuer nach § 14 Abs. 3 UStG a. F. bzw. § 14 c Abs. 2 UStG n. F., so dass eine Berichtigung nach § 17 UStG für den Leistungsempfänger nicht in Betracht kommt.
Unklar blieb dabei in dem zu entscheidenden Fall auch, ob die Rechnungsausteller die in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge tatsächlich in voller Höhe an den Fiskus abgeführt hätten.
Auch eine Gutgläubigkeit der Leistungsempfängerin als Rechnungsempfängerin konnte in dem dortigen Fall nicht festgestellt werden. Es war im dortigen Fall der Leistungsempfängerin vielmehr bekannt gewesen, dass die Rechnungsausteller rechtsmissbräuchlich unrichtige Rechnungen erteilen, um hier den Vorsteuerabzug hieraus zu ermöglichen.

Fazit:

Ich empfehle bereits bei dem Eingang von Rechnungen diese auf die umsatzsteuerliche Relevanz zu prüfen und Vorsteuerbeträge, die zu Unrecht vom Rechnungsaussteller verlangt wird, diesen gegenüber zu beanstanden und ausschließlich den Betrag zu begleichen und auch im Rahmen der Buchhaltung keine Vorsteuerbeträge diesbezüglich geltend zu machen.

Gegen das Urteil des FG Münster wurde beim Bundesfinanzhof unter dem Az: VII R 42/14 Revision erhoben. Die Entscheidung steht noch aus.

Auch alleinstehende Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf eine Waschmaschine

Das Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 10.10.2014, S 20 AS 5639/14 ER,
hat entschieden, dass auch alleinstehende Hartz-IV-Empfänger einen Anspruch auf Wohnungserstausstattung mit einer Waschmaschine haben.

Es bleibt abzuwarten, ob in dem hier entschiedenen Eilverfahren in der Hauptsache noch eine andere Entscheidung getroffen wird oder die höheren Instanzen dies aufheben.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten auch bei Insolvenz des Prozessgegners abzugsfähig

Das
FG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2014, 3 K 2493/12E
hat entschieden, dass Zivilprozesskosten auch bei Insolvenz des Prozessgegners abzugsfähig sind. Nachdem der Bundesfinanzhof (Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10) in geänderter Rechtsprechung die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten gestattet hat, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten sowie die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Im Verfahren des FG Düsseldorf ging es um Streitigkeiten zwischen nunmehr geschiedenen Eheleuten, wobei die Ehefrau die Kosten der familienrechtlichen Prozesse tragen musste, da der Ehemann insolvent war. Diese Kosten sind nach Auffassung des FG Düsseldorf zwangsläufig erwachsen. Die dortige Klägerin hat sich auch nicht mutwillig oder leichtfertig auf das Verfahren eingelassen. Dies ergäbe sich schon daraus, dass die Klägerin in den dort genannten Prozessen weit überwiegend obsiegt habe. Die Insolvenz des Ehemannes als damaligem Prozessgegner steht dem nicht entgegen, denn insoweit habe sich letztlich das jedem Verfahren inne wohnende Prozess- und Kostenrisiko realisiert.

Gegen das Verfahren wurde die Revision zugelassen und ist beim BFH unter dem Az: VI R 56/14 anhängig.

Steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims bei der Erbschaftssteuer

Der
Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.06.2014, II R 45/12,
hat entschieden, dass ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 4 b S. 1 ErbStG nur dann vorliegt, wenn der länger lebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigen Immobilie des vorverstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Nicht ausreichend ist dabei die Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts im Rahmen des Erwerbs von Todes wegen.

Auskunft beim Unterhalt trotz Verwirkungseinwand

Das
Kammergericht, Beschluss vom 21.03.2014, 17 WV 65/14,
verweist darauf, dass sogar bei einer Stufenklage auf Auskunft, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und noch zu bezifferndem Unterhalt der Unterhaltspflichtige auch Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen hat, wenn er beabsichtigt, in der Leistungsstufe den Einwand der Verwirkung zu erheben oder schon erhoben hat.


Schadenersatz des Mieters wegen Verlustes eines Schlüssels

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2014, IIX ZR 205/13,
hatte die Frage zu entscheiden, welche Schadenersatzpflicht den Mieter wegen Verlustes eines Schlüssels trifft. Im vorliegenden Fall musste wegen Verlust eines von zwei Schlüsseln ein Schloss durch die Hausverwaltung - die gesamte Schlüsselanlage – ausgetauscht werden und verlangte € 1.468,00. Der BGH sieht die Anspruchsgrundlage in §§ 82 Abs. 1, 535 Abs. 1, 546 Abs. 1, 241 Abs. 1 BGB. Er nimmt insoweit eine nebenvertragliche Pflichtverletzung des Mieters an, weil er seiner Obhutpflicht nicht nachgekommen sei. Es sei aber zu differenzieren zwischen der Sachsubstanzbeeinträchtigung und der Beeinträchtigung der Sicherungsfunktion. Bei Beeinträchtigung der Sicherungsfunktion ist im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu prüfen, ob sich das Sicherheitsrisiko wegen der Missbrauchsgefahr zu einem Vermögensschaden verfestigt hat. Bei einem abstrakten Gefährdungspotential sieht der Bundesgerichtshof dies nicht für gegeben, erst wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Missbrauchsgefahr vorliegen, kann ein Vermögensschaden angenommen werden.

Fazit:
Erst wenn konkrete Missbrauchsgefahr vorliegt, z. B. wenn sich unbefugte Dritte nach dem Verlust des Schlüssels Zutritt zum Objekt verschafft haben, z. B. eine Handtasche gestohlen wurde, in der sich der Schlüssel befand, kommt überhaupt erst ein Anspruch auf Ersatz in Betracht. Es bedarf aber einer konkreten Schilderung im Prozess unter Angabe der Beweismittel. Diese Gefahr muss dann auch bewiesen werden.

Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Der
BFH, Urteil vom 08.04.2014, IX R 45/13,
hat zu der Möglichkeit des Abzugs nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung zu nehmen. Auszugehen war dabei von der Entscheidung des BFH vom 20.06.2012, IX S 67/10, in der diese dem Grundsatz nach anerkannt wurden.

Der BFH prüfte, ob die Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs nach § 9 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 1 S. 1 EStG vorliegt, was erst zu bejahen ist, wenn trotz Veräußerung weiterhin ein wirtschaftlicher Zusammenhang bzw. ein Veranlassungszusammenhang zwischen dem Darlehen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung besteht. Wird mit der erstmaligen Verwendung einer Darlehensvaluta zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts die maßgebliche Verbindlichkeit diesen Verwendungszweck unterstell. Der BFH stellt daher fest, dass der Abzug nachträglicher Schuldzinsen unabhängig von der Steuerbarkeit der Veräußerung des Objekts nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist.

Keine Probleme entstehen dabei, wenn der Steuerpflichtige mit dem Veräußerungserlös eine neue Einkunftsquelle anschafft. Reicht jedoch andererseits der Erlös aus der Veräußerung nicht aus, das Darlehen abzulösen, besteht eine Veranlassung zwischen nachträglichem Zinsaufwand und ursprüngliche Vermietungstätigkeit auch weiterhin.

Lediglich in dem Fall, in dem der Veräußerungserlös ausreichend ist, die Darlehensschuld zu tilgen, ist ein Ende der Veranlassung anzusehen. Tilgt der Steuerpflichtige das Darlehen nicht, sondern wird der Erlös anderweitig privat ohne Bezug auf eine andere Einkunftsart verwendet, ist nach dem BFH eine private Motivation anzunehmen, die den wirtschaftlichen Zusammenhang überlagert. Insoweit verweist der BFH auf eine sinngemäße Anwendung der §§ 734, 735 BGB sowie § 145 HGB.

Fazit:
Ein nachträglicher Schuldzinsenabzug bei Veräußerung einer Immobilie ist folglich nur dann möglich, wenn der Veräußerungserlös zur Schuldentilgung verwendet wird und der Erlös zur Darlehenstilgung nicht ausreichend ist.


Fluggastrechte

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.09.2014, Az.: X ZR 126/13,
hat entschieden,
daß Ansprüche wegen Flugverspätung nach Art. 7 Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004) auf einen Anspruch wegen Reisemängeln nach § 651d BGB anzurechnen sind. Insofern gibt es keinen doppelten Anspruch.


Steuerhinterziehung

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.07.2014, 1 StR 196/14
hat die Verurteilung eines Steuerhinterziehers wegen Betreibung eines europaweiten Umsatzsteuerkarussels mit einem Volumen von mehr als 8.000.000 € bestätigt. Der Angeklagte wurde zu 5 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.


Wohnungseigentumsrecht

a) Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einzelnen Erwerbern von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums betrieben und klagt nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem sie die Durchsetzung der Rechte der Erwerber auf Beseitigung der genannten Mängel wirksam an sich gezogen hat, gegen die Antragsgegnerin des selbständigen Beweisverfahrens auf Kostenvorschuss zur Beseitigung der Mängel, werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im Verfahren der Kostenvorschussklage mitumfasst.

b) Werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im anschließenden Hauptsacheverfahren mitumfasst und sind die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden, scheidet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG aus (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 VII ZB 41/09, JurBüro 2010, 190, 191).

c) Wird bei der vorstehend unter a) genannten Fallgestaltung im selbständigen Beweisverfahren auf Antragstellerseite ein anderer Rechtsanwalt beauftragt als im Hauptsacheverfahren auf Klägerseite, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung nach dem Rechtsgedanken des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO keine Anrechnung der auf Antragstellerseite im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Verfahrensgebühr auf die auf Klägerseite im Hauptsacheverfahren entstandene Verfahrensgebühr vorzunehmen.

BGH, Beschluss vom 27. August 2014 - VII ZB 8/14


 
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