Reiserecht - Rechtsanwalt Dr. Übler

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Reiserecht

Rechtsprechung

Flugverspätungen und Reisepreisminderung

Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.09.2014, X ZR 126/13,
hat entschieden, dass nach Erhalt von Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung diese Zahlungen auf einen Anspruch auf Reisepreisminderung anzurechnen sind. Dies ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung.
Hinweis: Im umgekehrten Fall, d. h. wenn zunächst die Reisepreisminderung geltend gemacht wird und dann die Ausgleichszahlung, mag dies anders sein (so AG Frankfurt am Main, Urteil vom 04.12.2013, 31 C 22432/13 (17)). Als Begründung wurde angeführt, dass Art. 12 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung nur der Fall der Anrechnung der Ausgleichszahlung auf den weitergehenden Schadenersatz, aber nicht die Anrechnung des Schadenersatzanspruchs auf die Ausgleichszahlung enthalte.
Nicht vergessen werden darf, dass Ansprüche gegen den Reiseveranstalter gem. § 651g Abs. 1 S. 1 BGB innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden müssen, während Art. 5 Abs. 2 Fluggastrechteverordnung die dortigen Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Flugverspätung auftrat, geltend zu machen sind.

 
 
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