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BFH, Urteil vom 19.08.2008, IX R 56/07,
hat entschieden, dass ein Werbungkostenabzug möglich ist in Höhe des Ertragsanteils einer Rente, wenn der Steuerpflichtige als Kaufpreis für ein vermietetes Grundstück eine Rente auf Lebenszeit des Verkäufers leisten muss. Dies ergibt aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2 in Verbindung mit jetzt § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Mindestlaufzeit der Rente vereinbart haben, diese aber kürzer ist als die durchschnittliche Lebensdauer des Bezugsberechtigten.