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BFH, Urteil vom 18.12.2008, VI R 34/07,
hat entschieden, dass ein Fahrzeug, das auf Grund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist (hier Werkstattwagen), nicht der Bewertungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG, sogenannte Ein-
Sollte ein Arbeitnehmer ein Fahrzeug für private Zwecke eingesetzt haben, so kann die Ein-