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Der
BFH, Urteil vom 28.10.2008, IX R 1/07,
hat entschieden, dass der Nachweis von ernsthaften und nachhaltigen Vermietungsbemühungen erforderlich ist, wenn eine Immobilie zunächst selbst bewohnt wurde und anschließend leer steht. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen sind mit Beweisanzeichen darzulegen, insbesondere Belege jeder Art, zum Beispiel Werbung (Inserate) usw.