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Der
BFH, Urteil vom 19.08.2003, VIII R 67/02,
musste sich mit der Rückgängigmachung des Verkaufs eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft in Form einer wesentlichen Beteiligung im Sinne von § 17 EStG befassen. Im zu entscheidenden Fall stritten die Parteien über den Eintritt einer im Kaufvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung. Diesen Streit haben sie im Wege eines außergerichtlichen Vergleiches beigelegt, in dem die Veräußerung rückgängig gemacht wurde. Der BFH hat diesen Fall dann auch mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung eingeordnet im Anschluss an die Rechtsprechung des BFH, Beschluss vom 19.07.1993, GrS 2/92, und BFH, Urteil vom 21.12.1993, VIII S 69/88.