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Der
BFH, Urteil vom 10.12.2003, IX R 12/01,
hat entschieden, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO darstellt, wenn ein Mietvertrag unter Angehörigen abgeschlossen wird, wobei der Mieter das Grundstück zuvor gegen wiederkehrende Leistung auf den Vermieter übertragen hat. Ein Gestaltungsmissbrauch bedarf weiterer Umstände.