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Das
Formular für die Beratungshilfe
kann hier ausgefüllt, ausgedruckt und gespeichert werden.
Es ist vollständig ausgefüllt, im Original und mit allen Belegen (in Kopie) beim Amtsgericht des Wohnsitzes einzureichen.
Der Beratungshilfeschein (Berechtigungsschein) ist dann dem Anwalt beim ersten Gespräch vorzulegen.
Der Hilfesuchende ist verpflichtet, auf Verlangen des Anwalts die Beratungshilfegebühr von € 15,00 zu bezahlen.