Rechtsanwalt Dr. Übler

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Umgang mit Kindern

Rechtsgebiete > Scheidung & Familienrecht

Wichtig für gemeinsame Kinder und Pflegekinder ist der Kontakt zu den Eltern und Pflegeeltern.

Keinesfalls dürfen die Eltern im Streit vergessen, dass es um die Bedürfnisse der Kinder und nicht der Eltern geht. Die Eltern sind grundsätzlich wichtige Bezugspersonen für die Kinder, was ebenfalls nicht unberücksichtigt bleibt. Die eigenen Interessen der Kinder (zB Kindergarten, Schule, Freizeitaktivitäten, etc.) dürfen dabei auch nicht vergessen werden.

Hier sind die Jugendämter vermittelnd tätig. Sollte dies nicht gelingen, kann immer noch ein Antrag beim örtlich zuständigen Familiengericht gestellt werden.

Die Eltern sollten sich im Vordergrund bemühen, hier eine eigene Regelung zu finden.

Hierzu stelle ich den Umgangskalender der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein zur Verfügung.

 
 
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