Rechtsanwalt Dr. Übler

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Kinderwägen/Rollatoren

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Kinderwägen und Rollatoren in Hausflur und Treppenhaus

Es kommt immer wieder zwischen Vermietern und Mietern einerseits und zwischen Mietern untereinander andererseits zu Streit, wenn Kinderwägen und Rollatoren bzw. Rollstühle im Treppenhaus oder Hausflur stehen.

Zunächst darf ich mit dem großen Irrtum aufräumen, dass derartige Gegenstände grundsätzlich aus Feuerschutzgründen nicht dort abgestellt werden dürfen. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall. Auch die Bauordnungen der Länder enthalten derartige Vorschriften nicht, zumindest nicht solche, die ein Abstellen solcher Gegenstände grundsätzlich oder unter bestimmten Voraussetzungen verbieten.

 
 
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